DJG-BW warnt vor bürokratischem Irrweg bei § 2b UStG: Hunderte steuerliche Einzelstrukturen sollen entstehen, obwohl eine Bündelung möglich ist – zulasten der Zwangsvollstreckung und damit von Bürgern und Unternehmen Wer vor Gericht Recht bekommen hat, muss sich darauf verlassen können, dass dieses Recht anschließend auch durchgesetzt wird. Genau dafür gibt es Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher. Doch ...