Das Wassergesetz Baden-Württemberg (§ 32 Abs. 6 WG) verpflichtet die Träger der Unterhaltungslast, in regelmäßigen Abständen eine Gewässerschau an den von ihnen unterhaltenen Gewässern durchzuführen. Innerhalb der Gemarkungsgrenzen ist die Stadt Geislingen an der Steige unter anderem für die Eyb zuständig. Daher führt die Stadt am Donnerstag, 23.10.2025, gemeinsam mit dem Landratsamt Göppingen eine Gewässerschau ...