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Urteil in Niedersachsen Schwarzarbeit in Fischrestaurant – Paar soll 18.000 Euro Grundsicherung zurückzahlen

2025-07-24     IDOPRESS

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Das Landessozialgericht in Celle

Foto: Julian Stratenschulte / picture alliance / dpa

Offiziell verdiente sie nur 100 Euro im Monat: Eine Frau aus Ostfriesland war als Aushilfe in einem Fischrestaurant angestellt. Tatsächlich soll sie deutlich mehr Geld bekommen haben – und zwar schwarz. Weil die Frau parallel dazu Grundsicherung bezog,landete der Fall schließlich vor Gericht.

Das entschied nun: Die Frau und ihr Partner müssen rund 18.000 Euro Grundsicherung zurückzahlen. Die Summe geht aus einer Mitteilung

des niedersächsischen Landessozialgerichts in Celle hervor. Zwar ließ sich rückblickend nicht mehr feststellen,wie viel die Frau tatsächlich verdient hatte. Dennoch müsse ein Leistungsbezieher »in einer solchen Konstellation so behandelt werden,als habe keine Hilfebedürftigkeit bestanden«,hieß es.

Das Paar aus Ostfriesland hatte laut Gerichtsangaben von 2007 bis 2013 Grundsicherung bezogen. Die Frau war in dieser Zeit als Küchenhilfe in einem Fischrestaurant geringfügig beschäftigt und gab dafür ein Einkommen von 100 Euro im Monat an. In Folgeanträgen habe sie zum Einkommen teils keine Angaben gemacht oder ein solches ausdrücklich verneint,hieß es weiter.

Zoll kam der Frau auf die Schliche

Die Frau geriet ins Visier der Behörden,als der Zoll 2016 im Zuge einer Steuerprüfung bei der Leiterin des Restaurants mehrere Lohnlisten entdeckte,die auf Schwarzlöhne hinwiesen. Nach Ermittlungen wurde dem Paar die Bewilligung der Grundsicherung gestrichen,es sollte die gezahlten Gelder zurückerstatten.

Das Paar hielt jedoch an seiner Darstellung fest,dass die Frau nur 100 Euro im Monat verdient habe und klagte gegen die Zahlungsaufforderung.

Ein Strafprozess wegen Leistungsbetrugs gegen die beiden war zuvor mit einem Freispruch geendet. Das Landessozialgericht kam nun zu einer anderen Einschätzung und sah die Darstellung des klagenden Paars als widerlegt an. Die Hauptzeugin habe in dem Verfahren eingeräumt,Schwarzlöhne gezahlt zu haben. Weitere Zeugen hätten auch bestätigt,dass die Klägerin regelmäßig und nicht nur aushilfsweise in dem Fischrestaurant gearbeitet habe.

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Das Gericht entschied daher,die Kläger hätten »nicht hinreichend an der Aufklärung mitgewirkt und versucht,die Einkünfte zu verschleiern«. Der Leistungsträger dürfe sich daher auf eine Beweislastumkehr berufen,wodurch nicht die Behörde das genaue Einkommen nachweisen muss,sondern die Betroffenen belegen müssen,dass sie hilfebedürftig waren.

mkh/AFP

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