Die Stelle des Landrats/der Landrätin des Landkreises Göppingen ist wegen Ablaufs der Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers, Herrn Landrat Edgar Wolff, zum 1. Juli 2025 neu zu besetzen. Nach § 39 Abs.1 Landkreisordnung (LKrO) ist die Wahl frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle durchzuführen. Die Wahl muss somit im Zeitraum 01.04.2025 ...