Für das Antragsjahr 2026 des Förderprogramms FAKT II entwickelt das Land zwei neue Maßnahmen für den Weinbau und vereinfacht die Antragstellung. „Mit den beiden Maßnahmen Extern:‚Förderung kleiner Strukturen‘ (A3)(Öffnet in neuem Fenster) und Extern:‚Bewirtschaftung von Weinbausteillagen‘ (C2)(Öffnet in neuem Fenster) entwickeln wir das Extern:Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT II)(Öffnet in neuem Fenster) im Sinne des Extern:Strategiedialogs Landwirtschaft(Öffnet in neuem Fenster) und ...