Land fördert Biotoppflege
Die Gemeinde erhält vom Land für die Heckenpflege 4.275,28 Euro aus Fördermitteln.
Einwohnerzahl sinkt
In Hattenhofen wohnten am 30. Juni 2919 Personen. Davon 1442 Personen männlich,1477 weiblich. Dies teilte das Statistische Landesamt Baden-Württemberg mit.
Bevölkerungsschutz: Gemeinde möchte Digitalsirene
Die Gemeinde hat zum wiederholten Mal einen Zuschuss für den Bau einer über Digitalfunk steuerbaren Sirene auf dem Rathausdach gestellt. Diesen nichtöffentlichen Beschluss des Gemeinderats gab Hauptamtsleiter Norbert Baar bekannt. Sollte der Zuschuss fließen,wird über das weitere Vorgehen beraten. Bislang müssen alle drei Sirenen im Ort manuell ausgelöst werden.
Kreisumlage: Keine Erhöhung geplant
Landrat Markus Möller möchte den Kreisumlagehebesatz bei 36,0 Prozent Punkten beibehalten. Voraussetzung ist,dass der Kreistag das vom Landrat vorgeschlagene Sparpaket realisiert. In den nächsten Jahren werde man nicht umhinkommen,so Bürgermeister Jochen Reutter,aus finanziellen Gründen Strukturen und Einrichtungen zu hinterfragen. Auch,ob sich die Gemeinde künftig noch alles werde leisten können.
Bundesebene: Energy Award wird vorerst eingestellt
Das Unternehmen,welches seit Beginn dieses Jahrtausends als Bundesgeschäftsstelle den European Energy Award (EEA) organisiert hat,wird diesen aus wirtschaftlichen Gründen zum Jahresende einstellen. Der europäische Dachverband möchte auf Vereinsebene ein neues Modell mit einem neuen Träger erarbeiten,damit die deutschen EEA-Kommunen weiterarbeiten können. Hattenhofen hatte letztes Jahr als kleinste Gemeinde Gold gewonnen.
Sportplatz (I): Platz erhält Sanitärgebäude aus Holz,Bebauungsplan soll Baurecht schaffen
Schultes hofft auf Fördermittel
Das geplante Sanitär- und Umkleidegebäude auf dem Sportplatz wird in Holzbauweise erstellt. Dies hat der Gemeinderat bei zwei Gegenstimmen – vier Gemeinderäte fehlten in der Sitzung – nach ausführlicher Diskussion über die Vor- und Nachteile beschlossen. Die Alternative wäre eine Massivbauweise gewesen.
Ausführlicher Bericht in der nächsten Ausgabe.
Der Gemeinderat genehmigte einstimmig die Entwurfsplanung für das Gebäude und erteilte dem noch zu stellenden Bauantrag im Vorgriff auf die anstehende Bebauungsplanänderung das Einvernehmen. Für das Vorhaben wird BM Jochen Reutter einen Förderantrag beim Land stellen und hofft auf Gelder aus dem Infrastrukturprogramm des Bundes. Der Aufstellungsbeschluss für die Bebauungsplanänderung – diese wird erforderlich,weil es für den Standort des Umkleidegebäudes noch kein Baurecht gibt – ist für Dezember vorgesehen. Vorher müssen artenschutzrechtliche Kartierungen abgeschlossen werden,da das Gebäude in eine geschützte Hecke eingreift.
Sportplatz (II): Gemeinde investiert über 200.000 Euro in Leichtathletikanlage
Ausführung durch Bauhof soll Kosten senken
Neben dem Sanitätsgebäude investiert die Gemeinde in weitere Sportanlagen: Der Sportplatz erhält eine neue Hundert Meter-Laufbahn mit ergänzter Weitsprunggrube am Ende der Laufstrecke. Dies hat der Gemeinderat bei drei Gegenstimmen beschlossen. Die Minderheit bevorzugte eine Variante,bei der Laufbahn und Weitsprunganlauf räumlich getrennt bleiben und parallel nutzbar sind. Diese Variante hätte rund 216.000 Euro gekostet. Die gewählte Variante kommt auf rund 212.000 Euro. Da der Bauhof die Maßnahme zum größten Teil selbst übernehmen kann,sollen hier noch deutlich Kosten gespart werden.
Unter „ Einwohner fragen“ kritisierte anschließend ein Zuhörer diesen Beschluss. Sei diese „Einschränkung gegenüber dem Bestand“ so nötig gewesen?
Ausführlicher Bericht in der nächsten Ausgabe.
Kanal: Abwassergebühren steigen geringfügig
Durchschnittshaushalt mit sieben Euro Mehrbelastung
Ab 1. Januar 2026 beträgt die Schmutzwassergebühr 3,91 Euro pro Kubikmeter,die Niederschlagswassergebühr wird auf 0,44 Euro je Qudratmeter versiegelte Fläche festgesetzt. Dies hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen. Die Gebühren gelten für zwei Jahre. Bei einer vierköpfigen Modellfamilie steigt die Schmutzwassergebühr um 22 Euro im Jahr,die Niederschlagswassergebühr sinkt um 15 Euro,so dass diese Beispielfamilie sieben Euro,das sind 0,7 Prozent,im Jahr mehr zahlen muss.
Die letzte Erhöhung trat im Januar 2023 in Kraft. Erstmals mussten die Gebühren für Schmutzwasser und Niederschlag getrennt ermittelt werden. Dabei wurde deutlich,dass die eingeleitete Menge an Schmutzwasser in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgegangen ist,wie Verbandskämmerin Tanja Dreher erläuterte. Hauptgrund ist die Schließung eines großen Gewerbebetriebs,der früher viel Schmutzwasser erzeugt hatte. Diese Veränderung wirkt sich unmittelbar auf die Gebührenhöhe aus. Bei der Schmutzwassergebühr liegt Hattenhofen im interkommunalen Vergleich über dem Durchschnitt,bei der Niederschlagswassergebühr unter dem Durchschnitt im Landkreis. Die Erhöhung dient der Kostendeckung.
Der Vergleich mit anderen Kommunen sei allerding nur bedingt aussagekräftig,so BM Jochen Reutter,da man immer schauen müsse,wie ist der Sanierungsstand. Hattenhofen habe in den letzten Jahren erheblich in den Kanal investiert.
Gemeinde erhöht nach über 13 Jahren die Verwaltungsgebühren
Ab 1. Januar 2026 erhält die Gemeinde eine neue Verwaltungsgebührensatzung mit Gebührenverzeichnis. Dem Verwaltungsvorschlag hat der Gemeinderat einstimmig zugestimmt. Die Satzung mit Gebührenverzeichnis soll in fünf Jahren wieder überarbeitet werden. Die aktuellen Gebühren gelten seit April 2012.
Bei dem Thema handle es sich um eine zähe Geschichte,so eingangs Bürgermeister Jochen Reutter,und die Vorbereitung sei für Verbandskammerei und Rathaus ein erheblicher Aufwand gewesen. Mittlerweile hätten alle anderen fünf Verbandsgemeinden die neue Gebührensatzung schon beschlossen.
Alle Verwaltungsleistungen,die nicht spezialgesetzlich geregelt sind – wie beispielsweise das Ausstellen eines Reisepasses – werden durch die kommunale Gebührensatzung erfasst. Dies erläuterte Kämmerin Tanja Dreher. Für regelmäßig wiederkehrende Vorgänge wurde ein spezieller Gebührentatbestand definiert. In der Vergangenheit haben die Kommunen die Gebühren nach landeseinheitlichen Sätzen erhoben. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg müssen die Gebühren nun kalkuliert werden. Die Gebührenhöhe ergibt sich aus den Personalkosten,aus den Sachkosten je Büroarbeitsplatz sowie aus einem Gemeinkostenzuschlag. Dabei darf eine Obergrenze nicht überschritten werden.
„Zeitgebühr“ und „Festgebühr“
Künftig gibt es zwei verschiedene Arten von Gebühren: Da,wo der Bearbeitungsaufwand stark variieren kann,wird eine Zeitgebühr festgelegt. Die Abrechnung erfolgt je angefangener Zeiteinheit von 15 Minuten. Für gleichartige Vorgänge wird ein durchschnittlicher Zeitbedarf zugrunde gelegt und ein pauschaler Gebührensatz festgesetzt. Die einzelnen Gebühren hat die Kämmerin im Gespräch mit dem Rathausteam aufgrund dessen Erfahrungen in Sachen Bearbeitungsdauer festgelegt. Diese Differenzierung,so Dreher,gewährleiste eine sachgerechte und transparente Gebührenstruktur.
Gebührenerhöhung belastet Leistungsnehmer und nicht die Allgemeinheit
Da die bisherigen Gebühren seit über 13 Jahren unverändert waren,ergeben sich nun wegen der Neukalkulation für die Kunden teilweise deutliche Gebührenerhöhungen. Die neuen Gebühren bewegen sich dennoch in einem vertretbaren Rahmen. Die Gemeinden sind verpflichtet,ihre Einnahmen vorrangig aus Bereichen zu erzielen,in denen sie dem Einzelnen gegenüber Leistungen erbringen. Die Gebührenerhöhung belastet daher gezielt die Leistungsnehmer und nicht die Allgemeinheit über Steuereinnahmen. Die Erhöhung der Gebührentatbestände wird sich positiv auf den finanziellen Ertrag auswirken. Die konkrete Höhe der Mehrerträge hängt von der tatsächlichen Inanspruchnahme der einzelnen Verwaltungsleistungen ab.
PM Gemeindeverwaltung Hattenhofen