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Bürgerinitiative Ursenwang zur Petition gegen die unverhältnismäßigen Fernwärmepreise der EVF

2025-03-06     HaiPress

Die Bürgerinitiative Ursenwang erhebt Einspruch gegen die drastisch gestiegenen Fernwärmepreise der EVF Energieversorgung Filstal GmbH & Co. KG (EVF) für das Jahr 2024. In einer neu gestarteten Petition fordern die betroffenen Bürgerinnen und Bürger eine transparente und faire Preisgestaltung sowie eine unabhängige Überprüfung der aktuellen Preisformel.

Fehlende Transparenz und fragwürdige Preisgestaltung

Die EVF hat den Nettoarbeitspreis für Fernwärme von 8,92 Cent/kWh (2022) auf 21,20 Cent/kWh (2024) erhöht. Dabei wurden für die Preisgestaltung 2024 Preisdaten aus einem Zeitraum berücksichtigt,in dem nach Meinung der Bürgerinitiative die gesetzliche Preisbremse hätte greifen sollen. Laut Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und dem Bundeskartellamt steht die aktuelle Berechnungsgrundlage vieler Fernwärmeanbieter in der Kritik,da sie durch eine ungleiche Gewichtung von Kosten- und Marktelement oder dem Einsatz des volatilen Börsenpreisindexes EGIX erheblich von den tatsächlichen Kosten abweichen kann. „Aktuell trifft Beides auf die Preisänderungsformel der EVF zu“,äußern sich betroffene Fernwärmekunden der EVF.

Die Abbildung zeigt deutlich die sprunghafte Entwicklung des Börsenpreisindex EGIX im Vergleich zu Indizes des statistischen Bundesamtes. Eine gesetzliche Regelung welche Indizes bei der Preisgestaltung zur Abbildung der eigenen Kosten verwendet werden,gibt es derzeit nicht. Fakt ist,dass ein Börsenpreisindex deutlich stärkeren Schwankungen unterliegt und zu höheren Preisen führen kann. Die vzbv fordert daher sogar,die tatsächlich entstandenen Kosten von Fernwärmeanbietern abzubilden statt der Kostendarstellung über einen Index sowie den Einsatz eines Börsenpreisindex in Preisänderungsformeln zu verbieten. (vgl. Stellungnahmen des vzbv „Für ein modernes Verbraucherrecht im Fernwärmesektor“ vom 12.03.2024 und „Bezahlbarkeit von Fernwärme langfristig sichern“ vom 04.12.2024)

Zusätzlich zeigt der Preisatlas Fernwärme 2024,dass die EVF mit ihrem Arbeitspreis von 21,20 Cent/kWh zu den fünf teuersten Anbietern in Deutschland gehört hätte,auch wenn sie nicht Teil der Untersuchung war. 98 % der 180 untersuchten Fernwärmeanbieter boten im Jahr 2024 günstigere Preise an als die EVF,was die Unverhältnismäßigkeit der Preisgestaltung weiter unterstreicht. „Auffällig sind die enormen Preisunterschiede zwischen dem günstigsten und teuersten Fernwärmeanbieter. Die Arbeitspreise liegen zwischen sehr niedrigen 4,3 Cent netto […] und 25,2 Cent netto pro kWh […],wo der Arbeitspreis von knapp 30 Cent brutto die ehemalige Wärmepreisbremse von 9,5 Cent brutto um mehr als das Dreifache übertrifft“,erläutert Werner Siepe,Herausgeber des Preisatlas Fernwärme,in seiner Auswertung 2024.

Monopolstellung und fehlende Kontrolle

Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben keine Möglichkeit,ihren Fernwärmeanbieter zu wechseln,da ein Anschluss- und Nutzungszwang besteht. Dadurch sind sie einseitig der Preisgestaltung der EVF ausgeliefert. Die Petition fordert daher eine stärkere Kontrolle durch die Stadt Göppingen als Anteilseignerin der EVF sowie eine sofortige Überprüfung der Preisstruktur.

„Wir hatten in der Nachbarschaft Einfamilienhaushalte mit Abschlägen von 700 € monatlich,dabei wirbt die EVF für ihre Fernwärme mit dem Slogan „Ökologisch. Nachhaltig. Günstig“. Allein da stimmt doch etwas nicht!“,berichten Mitwirkende der Bürgerinitiative. „Der Schock kam mit der Fernwärmerechnung 2024. Wir haben uns dann als Nachbarschaft gemeinsam und intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt,haben versucht,die komplizierte Preisformel nachzuvollziehen und Gutachten der vzbv studiert. Zusammengefasst haben wir unsere Argumentation dann in der Petition. Wir möchten auch betonen,dass wir offen für klärende Gespräche sind“,ergänzen die Betroffenen.

Verspätete Novelle des Fernwärmegesetzes verschärft die Problematik

Die lange hinausgezögerte Reform des Fernwärmegesetzes sorgt für weitere Unsicherheiten. Verbraucherinnen und Verbraucher fordern bereits länger eine gerechtere Regulierung und Preisgestaltung,doch die fehlenden gesetzlichen Anpassungen haben zur Folge,dass viele Anbieter ihre Monopolstellung weiterhin unreguliert ausnutzen können.

Forderungen der Petition

1. Sofortige unabhängige Überprüfung und Anpassung der Fernwärmepreise nach den Grundsätzen der Billigkeit gemäß § 315 BGB.


2. Transparente Offenlegung der Preisberechnungsgrundlagen und tatsächlichen Kosten,einschließlich Einkaufspreise,Wartungskosten und Gewinnmargen der EVF.


3. Rückwirkende Zahlung eines Entlastungsbetrages für 2024,da keine gesetzliche Preisbremse mehr wirksam war.


4. Ein Sonderkündigungsrecht bei künftigen Preissteigerungen von mehr als 20 %.

„Da das Ursenwanger Fernwärmenetz ab 2026 an das Müllheizkraftwerk angeschlossen werden soll und endlich ein Schritt Richtung Klimafreundlichkeit gemacht wird,muss die Preisformel spätestens vor der Umstellung überarbeitet werden“,äußern Betroffene. „Wir kämpfen hier aber nicht nur für Ursenwang,sondern für alle betroffenen Fernwärmekundinnen und -kunden“,so Bodo Schröder,der die gemeinsame Petition veröffentlicht hat.

Die Bürgerinitiative Ursenwang ruft alle betroffenen Fernwärmekunden und Bürgerinnen und Bürger Göppingens auf,sich der Petition anzuschließen und gemeinsam für eine faire Energieversorgung einzutreten.

Link zur Petition: https://www.openpetition.de/!fernwaermeevf

Kontakt: buergerinitiative.ursenwang@gmx.de

Quellen:


Siepe,Werner (2024),AUSWERTUNG DES PREISATLAS FERNWÄRME 2. QUARTAL 2024,in:


energieverbaucher.de,27.05.2025,https://www.energieverbraucher.de/de/fwpreise__3548/,letzter Zugriff:


16.02.2025


Verbraucherzentrale Bundeszentrale e.V. (2024),FÜR EIN MODERNES VERBRAUCHERRECHT IM


FERNWÄRMESEKTOR,in: lobbyregister.bundestag.de,


12.03.2024,https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/hinweise-zum-


urheberrecht?documentUrl=/media/b5/fa/320455/Stellungnahme-Gutachten-SG2406210155.pdf,letzter


Zugriff: 16.02.2025


Verbraucherzentrale Bundeszentrale e.V. (2024),BEZAHLBARKEIT VON FERNWÄRME LANGFRISTIG SICHERN,in:


vzbv.de,04.12.2024,https://www.vzbv.de/sites/default/files/2024-12/24-12-


04_Stellungnahme_vzbv_AVBFernw%C3%A4rmeV%20_final.pdf,letzter Zugriff: 16.02.2025


Verbraucherzentrale Bundeszentrale e.V. (2024),VERGLEICH PREISINDIZES ERDGAS,in: vzbv.de,


26.02.2024,https://www.vzbv.de/sites/default/files/2024-03/24-02-


27_FW_Erdgasindizes_final_freigegeben_bf.pdf,letzter Zugriff: 16.02.2025


Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV),20.06.1980,


in: gesetze-im-internet.de,


https://www.gesetze-im-internet.de/avbfernw_rmev/BJNR007420980.html,letzter Zugriff: 17.2.2025


Energieversorgung Filstal GmbH & Co. KG,PREISBLÄTTER (2022-2025),in


evf.de,https://evf.de/downloads/waerme,letzter Zugriff: 17.2.2025

PM Bürgerinitiative Ursenwang

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