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  • Neueintritte nach der Bundestagswahl

    Die FDP Göppingen freut sich über mehrere Neueintritte nach der Bundestagswahl, insbesondere von Jüngeren, die sich richtigerweise nicht damit abfinden wollen, dass es im Bundestag keine Partei mehr gibt, die sich für einen umfassenden Liberalismus, sowohl wirtschaftspolitisch als auch gesellschaftspolitisch sowie mit Blick auf die Bürgerrechte einsetzt. Zudem steht im Frühjahr 2026 die wichtige Landtagswahl ...
  • Aktuelle Abfallchecks: Für mehr und besseres Recycling im Landkreis Göppingen

    In den letzten Monaten erreicht die im Landkreis Göppingen in Gelben Säcken gesammelte Abfallmenge ein Rekordhoch. Ursache dafür könnten sogenannte Fehlwürfe sein, also Abfälle, die dort falsch entsorgt werden. In dem Gelben Sack werden ausschließlich gebrauchte Verpackungen gesammelt. Falsch eingeworfener Abfall erschwert das Recycling der Verpackungen oder macht es sogar unmöglich. Das Duale System Zentek, ...
  • Streuobstblütenfest mit Markt auf dem Waldeckhof

    Die Staufen- Arbeits- und Beschäftigungsförderung gGmbH (SAB) lädt am Samstag, den 5. April 2025 von 11 bis 18 Uhr zum Streuobstblütenfest auf den Waldeckhof in Göppingen-Jebenhausen ein. Ein buntes Familienprogramm rund um das Thema Streuobstwiesen und Insektenschutz erwartet die Besucher auch in diesem Jahr. An Marktständen bieten regionale Händler Honig, Kräuterelixiere, Obstprodukte und Kunsthandwerk an. ...
  • A8-Sperrung Ulm-West – Mühlhausen 21. – 24.03.25 für Erhaltungsmaßnahmen am Albabstieg

    Die Autobahn GmbH Niederlassung Südwest führt auf der A8 zwischen den Anschlussstellen Ulm-West und Mühlhausen umfangreiche Erhaltungsmaßnahmen an Straße und Brücken durch. Diese können im Rahmen einer Wochenendsperrung der A8 in Fahrtrichtung Stuttgart/ Karls­ruhe umgesetzt werden. Die A8 in Fahrtrichtung München ist nicht betroffen. Aufgrund von Arbeiten im Forstbereich muss die K1447 im Bereich Drackensteiner ...
  • Schließung der Saunawelt und Wellnessoase in den Barbarossa-Thermen aufgrund des Warnstreiks

    Aufgrund des heutigen Warnstreiks von ver.di bleibt die Saunawelt und Wellnessoase in den Barbarossa-Thermen am 11. März 2025 geschlossen. Die Stadtwerke Göppingen gehen davon aus, dass die Badearena wie gewohnt geöffnet bleibt. Bitte beachten Sie, dass es aufgrund des Warnstreiks kurzfristig zu weiteren Änderungen der Öffnungszeiten kommen kann – sowohl heute als auch am Mittwoch, ...
  • Kreis Göppingen rast mit 100 Sachen auf die graue Wohnungsnot zu: 2045 werden 13.400 Seniorenwohnungen gebraucht

    Der Kreis Göppingen kommt in die Jahre – und ist auf das Wohnen der älteren Menschen nicht vorbereitet: Die Baby-Boomer gehen bis 2035 komplett in Rente. Dann werden im Landkreis Göppingen rund 10.000 Menschen mehr im Ruhestand sein als heute – insgesamt nämlich rund 64.800. Das geht aus einer Regional-Untersuchung zum Senioren-Wohnen hervor, die das Pestel-Institut ...
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    Handwerk BW begrüßt die Vorstellung der Innovations- und Zukunftsagenda Baden-Württemberg, die mit einem Fokus auf Zukunftstechnologien wie Künstliche Intelligenz, Greentech und Wasserstoff die Grundlage für eine Politik zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Landes liefern soll. Die Agenda bündelt zahlreiche Maßnahmen zur Förderung von Schlüsseltechnologien und setzt auf strategische Investitionen in Forschung, Wirtschaft und Infrastruktur. „Wir ...
  • BWIHK zur PM des STM BW zur Vorstellung der Innovations- und Zukunftsagenda Baden-Württemberg

    Dr. Jan Stefan Roell, Präsident des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertages (BWIHK), kommentiert die veröffentlichte Innovations- und Zukunftsagenda: „Baden-Württemberg ist das Land der Tüftler und Denker. Unser Standort zählt weltweit zur Spitze, was die Innovationskraft betrifft. Das belegt nicht zuletzt Platz drei im IW-Innovationsindex, nur hinter Kalifornien und Massachusetts. Es ist daher richtig, dass die Landesregierung ...
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    Wer denkt bei Schließfächern schon an Innovation? Doch in Zeiten hybrider Arbeitsmodelle und digitaler Transformation werden selbst scheinbar simple Infrastrukturen zu Treibern für Effizienz und Mitarbeiterzufriedenheit. Smartlocker – intelligente Aufbewahrungssysteme – sind hier keine Ausnahme. Sie verbinden physische Sicherheit mit digitaler Steuerung und entpuppen sich als unerwartete Verbündete in Personalabteilungen. Denn ihr Potenzial reicht weit ...
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Zusammenfassung der Gewässerschau an der Fils in Uhingen

2024-12-23     HaiPress

Regierungspräsidentin Bay: „Die Gewässerschau ist ein wichtiges Instrument,um Hochwasserrisiken zu verringern“

Fachleute des Regierungspräsidiums Stuttgart und des Landratsamts Göppingen haben im November 2024 eine Gewässerschau entlang der Fils in Uhingen durchgeführt,um potenzielle Gefahren und Mängel zu identifizieren. Bei dieser Inspektion wurden unter anderem unzulässige Ablagerungen und die Nichteinhaltung des Gewässerrandstreifens festgestellt.

Das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) führte am 20. und 21. November 2024 gemeinsam mit dem Landratsamt Göppingen entlang der Fils eine sogenannte Gewässerschau durch. Dabei wurde die Fils in der Kommune Uhingen durch Fachleute besichtigt.

Der Träger der Unterhaltungslast – im Falle der Fils das RPS – ist gesetzlich verpflichtet,regelmäßig,das heißt mindestens alle fünf Jahre,eine Gewässerschau durchzuführen. Dabei handelt es sich um eine Besichtigung eines Gewässers,bei dem die Ufer sowie das für den Hochwasserschutz und für die ökologische Funktion notwendige Umfeld mit einbezogen werden. Die Gewässerschau dient dazu,mögliche Probleme und Gefahren am Gewässer festzustellen und deren Beseitigung einzuleiten. Gefahrenquellen können unter anderem Ablagerungen wie Komposthaufen und Holzstapel oder die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen in der Nähe eines Gewässers sein.

Regierungspräsidentin Susanne Bay erklärte: „Eine regelmäßige Gewässerschau ist wichtig,um Hochwasserrisiken für die Anwohnerinnen und Anwohner entlang der Fils sowie in den anliegenden Gemeinden zu vermeiden oder zu verringern. Diese Maßnahmen sind nicht nur entscheidend für den Schutz der Bevölkerung,sondern auch für den Erhalt der ökologischen Funktionen unserer Gewässer. Es ist unsere Verantwortung,die natürlichen Ressourcen nachhaltig zu schützen und sicherzustellen,dass sie auch zukünftigen Generationen zugänglich bleiben.“

Die folgenden Mängel an der Fils wurden im Rahmen der Gewässerschau festgestellt:

Nicht-Einhaltung des vorgeschriebenen Gewässerrandstreifens,beispielsweise durch kleinere Hütten im Gewässerrandstreifen – diese werden hinsichtlich Bestandsschutz und Genehmigung geprüft

Zäune und Mauern,die teilweise in den Gewässerrandstreifen oder in die Böschung reichen

Ablagerungen wie Komposthaufen,Rasenschnitt,gelagertes Holz,Paletten,Erdaushub usw.

Einleitungen (Bauwerke),die nicht fachgerecht ausgeführt und eingefriedet wurden

Die bei der Gewässerschau Ende November 2024 an der Fils festgestellten Missstände und unzulässigen Nutzungen wurden durch die Fachleute protokolliert und deren Beseitigung eingeleitet. Dabei liegen die Zuständigkeiten – je nach Mangel – beim Regierungspräsidium Stuttgart,der unteren Wasserbehörde beim Landratsamt oder der Kommune. In der Regel werden schriftliche Auflagen an die Betroffenen weitergeleitet und eine angemessene Frist für die Mängelbeseitigung gesetzt. Nach Ablauf der Frist wird die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen kontrolliert. Falls ein Missstand auch nach wiederholter Aufforderung nicht beseitigt wurde,kann eine Anordnung des Landratsamts erforderlich werden. Wird eine solche Anordnung nicht befolgt,kann das Landratsamt ein Bußgeld verhängen.

Allgemein lässt sich sagen,dass bei Gewässerschauen in den häufigsten Fällen kleine Missstände wie Grillstellen,Bauwagen,Zäune oder unerlaubte Ablagerungen wie Paletten oder Erdaushub auffallen.

Hintergrundinformationen:

Das Wassergesetz Baden-Württemberg (WG,§ 32 Abs. 6) verpflichtet die Träger der Unterhaltungslast,in regelmäßigen Abständen eine Gewässerschau an den in ihrer Verantwortung liegenden Gewässern durchzuführen. Der Landesbetrieb Gewässer im Regierungspräsidium Stuttgart ist Träger der Unterhaltungslast für die Fils,dort wo sie ein Gewässer erster Ordnung ist. Dies ist der Abschnitt ab der Mündung der Eyb in Geislingen/Steige bis zur Mündung in den Neckar bei Plochingen.

Im Gewässerrandstreifen ist die dauerhafte Ablagerung von Gegenständen,die den Wasserabfluss behindern,verboten (Wasserhaushaltsgesetz (WHG),§ 38Abs. 4). Im ÜSG ist die nicht nur kurzfristige Lagerung von Gegenständen verboten (WHG,§ 78,Abs. 1). Bauliche Anlagen in,an oder unter oberirdischen Gewässern bedürfen einer wasserrechtlichen Zulassungsentscheidung (WG,§ 28 Abs. 1).

Im Gewässerrandstreifen sind unter anderem verboten:

Die Umwandlung von Grünland in Ackerland

Das Entfernen standortgerechter Bäume und Pflanzen

Die Neuanpflanzung nicht standortgerechter Bäume und Pflanzen

Der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Die nicht nur zeitweise Ablagerung von Gegenständen,die den Wasserabfluss behindern oder die fortgeschwemmt werden können

Errichtung baulicher und sonstiger Anlagen

Die Nutzung als Ackerland ab 1. Januar 2019

Der Einsatz und die Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln

Weitere Informationen zur Gewässerunterhaltung und zu Gewässerschauen finden Sie auf dem gemeinsamen Themenportal der Regierungspräsidien Baden-Württemberg (www.rp.baden-wuerttemberg.de) unter Umwelt > Wasser > Gewässerökologie an Flüssen und Seen > Naturnahe Gewässerentwicklung > Gewässerunterhaltung. Informationen zur Gewässerschau finden Sie außerdem in der Publikation „Gewässerschau – mehr als eine Pflichtaufgabe“ (PDF) unter www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de.

PM Regierungspräsidium Stuttgart

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