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Deutsche Umwelthilfe stoppt Verbrauchertäuschung der Drogeriemarktkette dm mit dem irreführenden Claim „umweltneutral handeln“

2024-12-23     HaiPress

DUH erwirkt Unterlassungserklärung von dm zum Stopp der Werbung mit dem Claim „umweltneutral handeln“

Zuvor erkannte dm das durch die DUH erstrittene Urteil des Landgerichts Karlsruhe zur Werbung für Produkte als „klimaneutral“ und „umweltneutrale Produkte“ an,setzte aber die Verbrauchertäuschung mit dem neuen Slogan „umweltneutral handeln“ fort

DUH-Bundesgeschäftsführer Resch fordert dm dazu auf,verkaufte Produkte so wenig umweltbelastend wie möglich zu gestalten,über deren tatsächlichen Umweltauswirkungen zu informieren und auf jede Form von Kompensationen zu verzichten

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat einen wichtigen Erfolg im Einsatz gegen Verbrauchertäuschung erzielt: Die Drogeriemarktkette dm akzeptiert die zuvor von der DUH erwirkte Verurteilung des Landgerichtes Karlsruhe,zieht seine Berufung zurück und verpflichtet sich jetzt zusätzlich,auf seinen Produkten nicht wie bisher mit dem Claim „umweltneutral handeln“ zu werben. Die DUH hat dm dabei Aufbrauchfristen eingeräumt,die sicherstellen,dass bereits produzierte Ware nicht entsorgt werden muss.

Jürgen Resch,Bundesgeschäftsführer der DUH: „Nachdem wir bereits im Juli 2023 die Verbrauchertäuschung durch dm mit den Claims „klimaneutral“ sowie „umweltneutrales Produkt“ vor dem Landgericht Karlsruhe gestoppt haben,beenden wir jetzt auch die irreführende Werbung mit dem Slogan ‚umweltneutral handeln‘. Unabhängig davon,ob verursachte Umweltschäden überhaupt ausgleichbar sind,berücksichtigt dm bei der Bewertung der angeblichen Umweltneutralität lediglich 5 von 13 anerkannten Umweltauswirkungen. Die wenigen Erläuterungen,die das Unternehmen auf der Rückseite der Produkte gibt,sind dazu völlig unzureichend. Hier wird der Eindruck erweckt,die Produkte seien umfassend umweltneutral. Wir freuen uns,dass wir den mehr als zwei Jahre dauernden Rechtsstreit mit einem Stopp der Verbrauchertäuschung nun erfolgreich abgeschlossen haben.“

Die DUH konnte gegenüber dm bereits die Unterlassung verbrauchertäuschender Werbung mit den Begriffen „klimaneutral“ und „umweltneutrales Produkt“ gerichtlich durchsetzen (Az LG Karlsruhe: 13 O 46/22). Eine Teilberufung zum Gegenstand „umweltneutrales Produkt“ hatte das Unternehmen im Herbst dieses Jahres zurückgezogen,zwischenzeitlich allerdings mit dem neuen Slogan „umweltneutral handeln“ geworben. Die DUH leitete daraufhin ein weiteres Verfahren ein,das nun erfolgreich abgeschlossen ist.

Der Drogeriekonzern hält sich durch die Mitgliedschaft im Verein ‚Gemeinsam umweltneutral handeln‘ allerdings eine Hintertür offen,um im Zusammenhang mit dem Verein auf dem Claim zu bestehen.

Agnes Sauter,DUH-Leiterin Ökologische Verbraucherberatung und Marktüberwachung: „Die Werbeaktivitäten des Vereins werden wir genaustens verfolgen und dafür einstehen,dass eine vermeintliche nachträgliche Neutralisierung niemals mit der tatsächlichen Vermeidung von Klimagasen gleichzusetzen ist. Echter Klimaschutz darf unter diesem Deckmantel nicht länger verschleppt werden. Sollten wir in Zukunft im Zusammenhang mit dem neu gegründeten Verein eine Verbrauchertäuschung feststellen,werden wir dagegen vorgehen.“

PM Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)

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