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Stabile Kunststofftasche aus dem Supermarkt

Foto: Sebastian Kahnert / dpa

Stabile Plastiktüten sind seit Jahren in vielen Supermärkten zu finden. Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun,dass die Händler auch für das Recycling aufkommen müssen. Die sogenannten Permanenttragetaschen seien Verpackungen,urteilten die Bundesrichter,und deshalb entsprechend zu behandeln.

Verhandelt wurde über eine Klage von Rewe. Die Supermarktkette vertrat die Ansicht,die Kunststofftaschen seien keine Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes,sondern eine eigenständige Ware. Kundinnen und Kunden kauften sie für verschiedene Zwecke. Zum Beispiel auch,um darin Sport- oder Badesachen zu transportieren. »Das,was wir hier an Produkt haben,kann man nicht über einen Kamm scheren mit einer dünnwandigen Plastiktüte oder einer Papiertüte«,sagte der Rewe-Anwalt in der mündlichen Verhandlung.

Richter: Plastiktüten sind Lebensmittelverpackung und keine alternative Sporttasche

Über die Einordnung von Erzeugnissen ins Recyclingsystem wacht in Deutschland eine Behörde: die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Sie hatte die dicken,langlebigeren Plastiktüten als Verpackung und »systembeteiligungspflichtig« eingestuft. Rewe klagte dagegen,verlor aber in erster Instanz beim Verwaltungsgericht Köln. Über die Revision gegen dieses Urteil verhandelte jetzt das Bundesverwaltungsgericht.

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»Das Urteil ist ein wichtiger Meilenstein im Sinne des Umweltschutzes«,teilte die ZSVR mit. Im Jahr 2023 seien rund 99 Millionen dickwandige Kunststofftaschen in Verkehr gebracht worden. Das beschreibe die Dimension des Problems. Früher oder später würden diese Taschen zu Abfall. Das Urteil betreffe nicht nur Supermärkte,sondern auch Möbelhäuser,Gartencenter oder Drogeriemärkte.

jpe/dpa

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