2026-01-16
https://www.spiegel.de/wirtschaft/flugausfaelle-eugh-staerkt-passagierrechte-bei-buchungen-ueber-drittanbieter-a-18e94758-0002-46f7-a9f7-4c6369cf78d2
HaiPress
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Eine Anzeigetafel voll mit annullierten Flügen (Symbolbild)
Foto: Bernd Weißbrod / dpa / picture alliance
Der Flug fällt aus,aber Opodo,Kiwi,Flug24 und Co. wollen dennoch bezahlt werden? Das ist Sache der Airlines,wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun entschied. Einem entsprechenden Urteil
zufolge müssen Airlines die Provision von Vermittlern erstatten – und zwar auch dann,wenn sie nicht über deren genaue Höhe Bescheid wussten. Damit stärken die Richterinnen und Richter in Luxemburg den Schutz von Fluggästen,die über Buchungsportale zu ihren Tickets kommen.
Im konkreten Fall hatten Reisende auf dem Portal des Reisebüros Opodo Flugtickets von Wien nach Lima mit der niederländischen Fluggesellschaft KLM gekauft. Weil der Flug gestrichen wurde,erstattete KLM ihnen zwar den Ticketpreis,behielt jedoch rund 95 Euro ein,die Opodo als Vermittlungsgebühr berechnet hatte. Der Fall landete vor dem Obersten Gerichtshof in Österreich,der sich zur Klärung an den EuGH wandte.
Das höchste Gericht in der EU hatte bereits in einem Urteil aus dem Jahr 2018 entschieden,dass Fluggesellschaften ihren Kunden neben dem Ticketpreis auch Vermittlungsgebühren von Dritten erstatten müssen – aber nur,wenn sie von dieser Provision wussten. KLM argumentierte nun,ihr sei weder Existenz noch Höhe der Provision bekannt gewesen.
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Der konkrete Fall muss nach den Vorgaben aus Luxemburg nun noch von den österreichischen Gerichten entschieden werden.
atr/dpa