Neueste

Link

Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs Airlines müssen bei Flugausfällen für Provision aufkommen

2026-01-16     https://www.spiegel.de/wirtschaft/flugausfaelle-eugh-staerkt-passagierrechte-bei-buchungen-ueber-drittanbieter-a-18e94758-0002-46f7-a9f7-4c6369cf78d2 HaiPress

Bild vergrößern

Eine Anzeigetafel voll mit annullierten Flügen (Symbolbild)

Foto: Bernd Weißbrod / dpa / picture alliance

Der Flug fällt aus,aber Opodo,Kiwi,Flug24 und Co. wollen dennoch bezahlt werden? Das ist Sache der Airlines,wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun entschied. Einem entsprechenden Urteil

zufolge müssen Airlines die Provision von Vermittlern erstatten – und zwar auch dann,wenn sie nicht über deren genaue Höhe Bescheid wussten. Damit stärken die Richterinnen und Richter in Luxemburg den Schutz von Fluggästen,die über Buchungsportale zu ihren Tickets kommen.

Im konkreten Fall hatten Reisende auf dem Portal des Reisebüros Opodo Flugtickets von Wien nach Lima mit der niederländischen Fluggesellschaft KLM gekauft. Weil der Flug gestrichen wurde,erstattete KLM ihnen zwar den Ticketpreis,behielt jedoch rund 95 Euro ein,die Opodo als Vermittlungsgebühr berechnet hatte. Der Fall landete vor dem Obersten Gerichtshof in Österreich,der sich zur Klärung an den EuGH wandte.

Das höchste Gericht in der EU hatte bereits in einem Urteil aus dem Jahr 2018 entschieden,dass Fluggesellschaften ihren Kunden neben dem Ticketpreis auch Vermittlungsgebühren von Dritten erstatten müssen – aber nur,wenn sie von dieser Provision wussten. KLM argumentierte nun,ihr sei weder Existenz noch Höhe der Provision bekannt gewesen.

Airlines müssen Höhe der Provision nicht wissen

Die Richterinnen und Richter aus Luxemburg stellten klar: Es kommt nicht darauf an,dass die Airline die genaue Höhe der Provision kennt. Airlines müssen demnach auch zahlen,wenn sie akzeptieren,dass ein Vermittler in ihrem Namen und für ihre Rechnung Flugtickets ausstellt. Denn dann könne davon ausgegangen werden,dass sie die Praxis des Vermittlers kennen,Provisionen zu erheben. Diese Provision sei ein »unvermeidbarer« Bestandteil des Ticketpreises und damit als von der Airline genehmigt anzusehen.

data-area="text" data-pos="12">

Der konkrete Fall muss nach den Vorgaben aus Luxemburg nun noch von den österreichischen Gerichten entschieden werden.

atr/dpa

Haftungsausschluss: Dieser Artikel wurde aus anderen Medien reproduziert. Der Zweck des Nachdrucks besteht darin, mehr Informationen zu vermitteln. Dies bedeutet nicht, dass diese Website ihren Ansichten zustimmt und für ihre Authentizität verantwortlich ist und keine rechtliche Verantwortung trägt. Alle Ressourcen auf dieser Website werden im Internet gesammelt. Der Zweck des Teilens dient nur dem Lernen und Nachschlagen aller. Wenn eine Verletzung des Urheberrechts oder des geistigen Eigentums vorliegt, hinterlassen Sie uns bitte eine Nachricht.
Zurück nach oben
© Urheberrechte 2009-2020 TOM Nachrichtenportal      Kontaktieren Sie Uns   SiteMap