2026-01-16
HaiPressIn vielen Bundesländern werden weniger als 1 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe bei der Anwendung von Pestiziden kontrolliert
Massive Unterschiede zwischen den Bundesländern bei Anwendungskontrollen – von 0,75 Prozent in Nordrhein-Westfalen bis knapp 17,65 Prozent in Bremen
DUH fordert bundesweit verbindliche Mindestkontrollquoten und einheitlichen Vollzug des Pflanzenschutzrechts
Eine neue Auswertung auf Grundlage einer Umwelt-Informationsanfrage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) offenbart eine katastrophal schlechte Kontrolle von Pestiziden in Deutschland. Die behördlichen Kontrollquoten für das Jahr 2024 zeigen: Handel und Anwendung hochgiftiger Pestizide werden nur lückenhaft überwacht. Besonders alarmierend sind die Kontrollquoten bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln,also der Ausbringung von hochgiftigen Pestiziden auf den Feldern. In der Folge werden Pestizide falsch eingesetzt. Das schädigt Lebensräume und Insektenpopulationen,belastet Böden und Gewässer und birgt langfristige Risiken für die biologische Vielfalt und die menschliche Gesundheit. Die DUH fordert die Bundesländer auf,ihrer gesetzlichen Kontrollpflicht konsequent und flächendeckend nachzukommen.
In mehreren großen Flächenländern liegt die Kontrollquote bei der Anwendung von Pestiziden unter einem Prozent,das heißt nicht mal jeder hundertste Betrieb wird kontrolliert. Nordrhein-Westfalen kontrollierte 2024 lediglich 0,75 Prozent der Betriebe,Mecklenburg-Vorpommern 0,78 Prozent und Rheinland-Pfalz 0,83 Prozent. Auch in Bayern (1,03 Prozent),Hessen (1,30 Prozent) und Niedersachsen (1,70 Prozent) bleibt die Anwendungskontrolle auf einem extrem niedrigen Niveau. Stärker kontrolliert wird in Bremen (17,65 Prozent) und Hamburg (10 Prozent). Damit sind die Einhaltung von Abstandsauflagen bei der Ausbringung von Pestiziden oder Anwendungsverbote für bestimmte Pestizidmittel auf bestimmten Flächen weitgehend unbeaufsichtigt.
Jürgen Resch,Bundesgeschäftsführer der DUH: „Wenn in manchen Bundesländern weniger als jeder hundertste Betrieb kontrolliert wird,ist das kein Vollzug,sondern Wegschauen. Wer nicht kontrolliert wird,muss auch keine Konsequenzen fürchten – das schwächt die Einhaltung geltender Regeln massiv. Der Schutz von Umwelt,Biodiversität und der menschlichen Gesundheit hängt aktuell vom Wohnort ab – das kann nicht sein. Wir fordern alle zuständigen Behörden in Deutschland auf,endlich ihrer gesetzlichen Überwachungspflicht nachzukommen und sicherzustellen,dass Pestizide nur gemäß ihrer Zulassung verwendet werden. Wir fordern eine bundesweit verbindliche Mindestkontrollquote in signifikanter Höhe für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln,klare Vorgaben des Bundes für einen einheitlichen Vollzug in allen Ländern sowie eine regelmäßige,transparente Veröffentlichung der Kontrollzahlen.“
Die Kontrollquoten im Handel sind teilweise deutlich höher als bei der Anwendung. Aber auch hier schwanken die Quoten erheblich – von 9,02 Prozent in Hessen bis zu 57,30 Prozent in Schleswig-Holstein. Kontrolliert wird bei Handelsunternehmen beispielsweise,dass verbotene Pestizide im Handel nicht mehr verkauft werden und nur befugte Personen Zugang zu bestimmten Mitteln haben.
PM Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)