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Eine Offshore-Erdgasplattform vor der Westküste Norwegens

Foto: ABACAPRESS / picture alliance

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat eine Klage junger Klimaaktivisten gegen die norwegische Ölförderung in der Arktis abgewiesen. Es liege keine Verletzung der Menschenrechte vor,entschied der in Straßburg ansässige Gerichtshof einstimmig.

Sechs junge Aktivisten hatten gemeinsam mit den Organisationen Greenpeace und Friends of the Earth geklagt. Sie argumentierten,die Vergabe von zehn Lizenzen zur Öl- und Gasexploration in der arktischen Barentssee im Jahr 2016 verletze ihr Recht auf Leben und gefährde ihre Zukunft.

Sie hatten sich 2022 an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewandt,nachdem drei nationale Gerichte,darunter der norwegische Oberste Gerichtshof,ihre Forderungen nach einem Stopp der Exploration abgelehnt hatten.

Der EGMR stellte zwar fest,dass Norwegen 2016 die Klimafolgenabschätzung aufgeschoben habe,es gebe jedoch keine Anzeichen dafür,dass der Staat das Recht auf Privat- und Familienleben missachtet habe.

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Norwegen ist mit einer Tagesproduktion von vier Millionen Barrel Öläquivalent der größte Öl- und Gasproduzent Westeuropas. Das Land plant,noch über Jahrzehnte hinweg auf die fossilen Brennstoffe zu setzen und gleichzeitig die weltweiten Bemühungen zur Reduzierung der Kohlendioxidemissionen zu unterstützen.

luc/Reuters

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