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  • Mitgliederversammlung des Vereins Schwäbisches Streuobstparadies in Herrenberg: Eine Erfolgsgeschichte mit dem Ziel der Erhaltung der schönsten Streuobstlandschaft Europas

    Am Dienstag, den 01.07.2025 trafen sich die Mitglieder des Vereins Schwäbisches Streuobstparadies e.V. in der Alten Turnhalle in Herrenberg zur diesjährigen Mitgliederversammlung. Bereits ab 16:00 Uhr nahmen rund 20 Interessierte am Rahmenprogramm „Zeitreise ins Zwetschgengäu“ teil und wanderten mit Uwe Braitmaier, Vorsitzender des Obst- und Gartenbauvereins Mönchberg, und Eugen Schuker, der derzeit ein Buch zum ...
  • 175 Jahre Geislinger Steige DANKE für dieses unvergessliches Festwochenende – die Stadtverwaltung würdigt das Organisationsteam

    Ein Wochenende voller Emotionen, Begegnungen und Begeisterung liegt hinter uns: Die Feierlichkeiten zum 175-jährigen Jubiläum der Geislinger Steige waren ein voller Erfolg. Tausende Besucherinnen und Besucher strömten bei hochsommerlichen Temperaturen in die Stadt, um gemeinsam dieses besondere Ereignis zu feiern. Die Stadtverwaltung möchte sich in diesem Zusammenhang ganz herzlich bei den drei Hauptorganisatoren von der ...
  • A8 zwischen den Anschlussstellen Aichelberg und Kirchheim-Teck Ost: Neuer Fahrbahnbelag

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  • AlpGoxPro Erfahrungen 2025: Betrug oder seriöse?( Austria)

    In den letzten Jahren hat der Krypto-Handel stark an Beliebtheit gewonnen. Dies ist auf die Dezentralisierung, technologische Innovationen und das enorme Gewinnpotenzial zurückzuführen. Immer mehr Händler und Institutionen entdecken die Möglichkeiten von Kryptowährungen. Automatisierte Handelstools und Plattformen wie AlpGoxPro machen es noch einfacher, in diesem wachsenden Markt erfolgreich zu sein. Besuchen Sie die AlpGoxPro -Plattform ...
  • Arbeitgeber der Metall- und Elektroindustrie in den Landkreisen Esslingen und Göppingen blicken auf die aktuelle wirtschaftliche Situation

    Im Rahmen des traditionellen Sommerfestes der Bezirksgruppe Neckar-Fils des Arbeitgeberverbandes Südwestmetall nahmen die Arbeitgeber der Metall- und Elektroindustrie die aktuelle Situation der Unternehmen in den Landkreisen Esslingen und Göppingen in den Blick. „Unsere Region kann und muss global weiterhin eine wichtige Rolle spielen. Das Knowhow und attraktive Produkte sind vorhanden – die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, unter ...
  • Nach Koalitionsausschuss – Enttäuschung in der Südwestwirtschaft / BWIHK fordert Stromsteuersenkung für alle Branchen

    Der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) zeigt sich enttäuscht über den gefassten Beschluss des Koalitionsausschusses, die Stromsteuersenkung auf das europarechtlich zulässige Minimum von 0,05 Cent pro Kilowattstunde ausschließlich auf das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft zu beschränken. Zwar sei die Entlastung für diese Branchen ein wichtiger Schritt – der Großteil der Wirtschaft im ...
  • Ferienjobs richtig gemacht! So sparen Schüler und Arbeitgeber Steuern

    Ende Juli beginnen in Baden-Württemberg die Sommerferien. Neben Erholung und Urlaub verdienen sich viele Schüler in diesen Wochen etwas dazu. Wichtig dabei ist, dass sich Arbeitgeber und Ferienjobber vor Antritt des Ferienjobs überlegen, wie das Arbeitsverhältnis ausgestaltet werden soll. Denn auch bei Schülern gilt: Der Arbeitslohn ist steuerpflichtig. Ob und wieviel Steuern fällig werden, hängt ...
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    Im Onlineshop von Rewe ließ Wiesenhof verschiedene Wúrstprodukte mit dem Hinweis „von regionalen Höfen“ bewerben. Da die Produkte deutschlandweit erhältlich sind, kann aus Sicht der Verbraucherzentrale nicht gewährleistet werden, dass sie tatsächlich aus der Region der jeweiligen Käufer:innen stammen. Nachdem der Hersteller vor dem Landgericht Oldenburg zunächst Recht bekommen hatte, gab das Oberlandesgericht Oldenburg der ...

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Verbraucherzentrale geht erfolgreich gegen ADAC Versicherung AG vor – Versicherer muss gesondert auf Beratungsverzicht hinweisen

2025-06-19     HaiPress

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg setzt sich vor dem Landgericht München I erfolgreich gegen die ADAC Versicherung AG durch. In dem Verfahren geht es um eine Unfallversicherung,die Verbraucher:innen mit einem Werbeschreiben direkt zum Abschluss angeboten wurde. Das Problem: Es fand keine Beratung statt und der Versicherer ließ Verbraucher:innen den Verzicht auf diese Beratung standardisiert und nicht gesondert erklären. Dieses Vorgehen hat das Landgericht klar untersagt (Az. 3 HK O 9060/24,nicht rechtskräftig).  

Versicherer müssen Verbraucher:innen grundsätzlich vor Abschluss einer Versicherung beraten,um sie vor Fehlentscheidungen zu schützen und ihnen bedarfsgerechte Produkte zu verkaufen. Verbraucher:innen können auf diese Beratung verzichten,allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Und sie sollten dies wirklich nur in Ausnahmefällen tun. Denn der Verzicht auf Beratung kann für die Betroffenen teils weitreichende Folgen haben: Einerseits,weil sich der Verzicht auf Beratung negativ auf die Möglichkeit zur Geltendmachung von Schadensersatz auswirken kann,andererseits,weil Verbraucher:innen so Gefahr laufen,Versicherungen abzuschließen,die nicht zu ihren Bedürfnissen und ihrem Budget passen.

„Das Urteil unterstreicht,wie wichtig es ist,dass Verbraucherinnen und Verbraucher den Beratungsverzicht gesondert erklären und sich darüber bewusst sind,dass sie dies tun“,so Peter Grieble,Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Dass Anbieter versuchen,sich an der Beratungsverpflichtung vorbeizudrücken,ist völlig inakzeptabel.“

Information im Fliesstext reicht nicht aus 

In dem beanstandeten Fall bewarb die ADAC Versicherung AG in einem Schreiben an ihre Kund:innen die Unfallversicherung „Unfallschutz Exklusiv“. Die Angeschriebenen konnten den Vertrag unter anderem abschließen,indem sie das beiliegende,bereits ausgefüllte Überweisungsformular nutzten und den geforderten Betrag zahlten.

Auf den Beratungsverzicht und die Folgen wurde zwar in einem Kasten im Fließtext hingewiesen,auf die im Gesetz geforderte gesonderte Erklärung zum Beratungsverzicht mit einer zusätzlichen Unterschrift oder Bestätigung durch die Verbraucher:innen verzichtete der Versicherer jedoch. „Mit diesem standardisierten Verzicht auf die Beratung entsteht der Eindruck,dass der Beratungsverzicht vom Versicherer anscheinend gewünscht ist. Wie das Urteil nun bestätigt hat,umgeht er damit seine gesetzlich fundierte Beratungspflicht“,so Grieble. Das Landgericht München bewertete den im Fließtext lediglich grafisch hervorgehobenen Hinweis als unzureichend und untersagte dem Versicherer dieses Vorgehen (Urteil vom 25. April 2025, Az. 3 HK O 9060/24,nicht rechtskräftig).

Versicherungen nicht „im Vorbeigehen“ abschliessen 

In ihrer Beratung bearbeitet die Verbraucherzentrale regelmäßig Fälle,in denen Verbraucher:innen Versicherungen „im Vorbeigehen“ und ohne weitere Beratung abgeschlossen haben,die sie eigentlich nicht benötigen. Mal ist es eine Reiseversicherung,die bei der Reisebuchung mitverkauft wurde,mal eine Handyversicherung,die beim Kauf eines neuen Smartphones aufgeschwatzt wurde. „Die Beratung von Verbrauchern zu ihren Absicherungswünschen und dazu,ob der konkrete Versicherungstarif diese Wünsche erfüllt,ist grundlegende gesetzliche Aufgabe des Versicherungsvertriebs,“ erläutert Grieble. Er rät Verbraucher:innen,sich vor Abschluss einer Versicherung zu informieren und beraten zu lassen.

PM Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

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