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Hochwasserkatastrophe 2024: 19 Millionen zusätzliche Hilfen für Regierungsbezirk kurzfristig auf den Weg gebracht

2025-06-03     IDOPRESS

Regierungspräsidentin Bay: „Schnelle und pragmatische Hilfe ist in einer solchen Lage wichtig“.

Ende Mai und Anfang Juni 2024 trafen Starkregen und Hochwasser Baden-Württemberg und verursachten Schäden in Millionenhöhe. Kurzfristig wurde vom Land ein zusätzliches Hilfspaket über 25 Millionen für die betroffenen Kommunen aktiviert. Die Antragstellung für die Fachförderprogramme wurde,wo möglich,vereinfacht.

Die Unwetter vom 30. Mai bis 3. Juni 2024 haben schwere Schäden in mehreren Kommunen im Stuttgarter Regierungsbezirk verursacht. Unter anderem wurden Straßen und Gebäude überflutet und beschädigt. Auch gab es zwei Todesopfer in Baden-Württemberg.

Das Land hatte gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden kurzfristig ein zusätzliches Hilfspaket für Kommunen in Höhe von 25 Millionen Euro beschlossen,da die vorrangigen 29 Fachförderprogramme in manchen Fällen nicht greifen oder nicht ausreichen.

Die Soforthilfen des Landes Baden-Württemberg sind angekommen: Rund 19 Millionen Euro aus dem zusätzlichen Landeshilfepaket des Landes Baden-Württemberg wurden für den Regierungsbezirk Stuttgart bereitgestellt,sechs Millionen für den Regierungsbezirk Tübingen.

„Die Auswirkungen des Hochwassers waren für viele Menschen und Kommunen dramatisch und teuer: Zwei Menschen sind gestorben und die materiellen Schäden im Regierungsbezirk Stuttgart beliefen sich auf fast 440 Millionen Euro; allein im Rems-Murr-Kreis auf rund 332 Millionen Euro,im Landkreis Göppingen auf über 82 Millionen Euro. Daher war in der Unterstützung schnelles und zielgerichtetes Handeln notwendig. Von den vom Land zur Verfügung gestellten Hilfen haben wir 13,5 Millionen dem Rems-Murr-Kreis und 4,5 Millionen dem Landkreis Göppingen zur Verfügung gestellt“,sagte Regierungspräsidentin Susanne Bay. Eine Million wurde auf die weniger stark betroffenen Landkreise Ostalb,Schwäbisch Hall,Esslingen und Ludwigsburg aufgeteilt. „Ich möchte mich ausdrücklich bei den Landkreisen und Kommunen für die gute Zusammenarbeit und die zügige und pragmatische Abstimmung bedanken“,sagte Bay.

Mittelvergabe für die Fachförderprogramme effektiv gebündelt

„Die zusätzlichen Landeshilfen haben dort geholfen,wo die 29 bestehenden Förderprogramme nicht oder nicht ausreichend gegriffen haben“,sagte Bay. Auch bei den 29 Fachförderprogrammen wurde die Antragsstellung soweit möglich vereinfacht,um die Kommunen in der Krise zu unterstützen,so die Regierungspräsidentin weiter.

Bei den Fördermitteln bei Hochwasser- und Starkregenschäden vom Land,nimmt das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) eine wichtige koordinierende Funktion ein: Von der Antragstellung bis zur Auszahlung,berät und begleitet das RPS die betroffenen Kommunen im Stuttgarter Regierungsbezirk durch das gesamte Verfahren.

Im besonders betroffenen Rems-Murr-Kreis konnten erste Mittel aus Fachförderprogrammen bewilligt oder auf den Weg gebracht werden:

2.374.000 Euro wurden über den Ausgleichstock bewilligt.

1.977.064 Euro wurden über die Tourismusförderung bewilligt,davon 1.822.364 Euro für die Schwäbische Waldbahn.

413.140 Euro flossen aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – weitere Anträge sind gestellt.

378.000 Euro wurden über die Sportstättenbauförderung bewilligt.

Weitere Mittel in Höhe von 9.404.451,03 Euro sind über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) in Aussicht gestellt.

Der Landrat des Rems-Murr-Kreises,Richard Sigel,sagte: „Ein Großteil der infrastrukturellen Schäden im Kreis und bei den Kommunen konnte glücklicherweise über Landesförderprogramme und Versicherungen ausgeglichen werden. Durch intensive Gespräche mit dem Land konnten rückblickend viele bürokratische Hürden abgebaut werden – ein entscheidender Schritt für den Wiederaufbau,da die 29 Fachförderprogramme nicht alle Unwetter-Schäden abdecken. Dank des zusätzlichen Hilfspakets in Höhe von 25 Millionen Euro,wovon 13,5 Millionen Euro gezielt in den Rems-Murr-Kreis flossen,konnte eine schnelle und wichtige Unterstützung für die betroffenen Kommunen geboten werden. Für diese Unterstützung und den Schulterschluss bedanke ich mich sehr. Gleichzeitig muss weiter intensiv daran gearbeitet werden,dass die noch laufenden Antragsprozesse in den Förderprogrammen erfolgreich abgeschlossen werden,um die kommunalen Haushalte weiter zu entlasten.“

Auch für den Landkreis Göppingen wurden erste Mittel aus Fachförderprogrammen bewilligt oder in Aussicht gestellt:

4.028.977,85 Euro wurden über die Wasserwirtschaft bewilligt,davon allein 3.114.545,04 Euro für die Wiederherstellung der Sulpach in Ebersbach an der Fils nach Hochwasserschäden.

202.000 Euro wurden über die Sportstättenbauförderung bewilligt.

Weitere Mittel in Höhe von 3.805.000 Euro sind über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) in Aussicht gestellt.

Der Landrat des Landkreises Göppingen,Edgar Wolff,sagte: „Hochwasser und Starkregen haben vor einem Jahr auch den Landkreis Göppingen schwer getroffen. Dank tausender haupt- und insbesondere auch ehrenamtlicher Kräfte,der Hilfs- und Spendenbereitschaft zahlreicher Bürgerinnen und Bürger im Nachgang und der Unterstützung durch das Land konnten wir diese schwierige Lage bewältigen. Ich bin dem Land sehr dankbar,dass es im Schulterschluss mit den Landkreisen für die betroffenen Kommunen schnelle und wirksame Soforthilfen auf den Weg gebracht hat. Durch die enge und partnerschaftliche Zusammenarbeit des Regierungspräsidiums Stuttgart mit dem Landkreis Göppingen konnte eine unbürokratische und zielgerichtete Auszahlung von Soforthilfen an besonders stark betroffene Städte und Gemeinden sichergestellt werden. Die intensive Begleitung der Kommunen bei der Antragstellung im Rahmen der einschlägigen Fachförderprogramme ist ein eindrucksvoller Beweis für die Solidarität von Land,Landkreisen sowie Städten und Gemeinden.“

Präventive Strategien und Vorbereitungen für den Ernstfall

Präventionsstrategien zur Vorbereitung auf den Ernstfall,werden in Zukunft noch wichtiger werden. Dazu zählen beispielsweise der Ausbau und die Verstärkung von Deichen,die zusätzliche Hochwasserrückhaltebecken und die Renaturierung von Flussläufen,um den Wasserrückhalt in der Landschaft zu erhöhen. Das Land fördert daher bauliche Hochwasserschutzmaßnamen sowie Hochwasser- und Starkregenrisikomanagement.

Der bauliche Hochwasserschutz stößt allerdings bei extremen Ereignissen an seine Grenzen. Darauf müssen sich Städte und Gemeinden,öffentliche Einrichtungen,Betriebe und nicht zuletzt Bürgerinnen und Bürger vorbereiten und eigene Vorsorge treffen. Denn: Eigenvorsorge ist von großer Bedeutung. Auf dem Hochwasserportal des Landes unter www.hochwasserbw.de gibt es daher vielfältige Informationen. Auch die Hochwassergefahrenkarten sind dort verlinkt.

Und auch die Behörden müssen sich für Ernstfälle wappnen und solche Ereignisse immer wieder üben. Daher fand am 8. Mai 2025 unter Leitung des RPS eine groß angelegt Murr-Flut-Übung mit 22 Behörden statt. Der Schwerpunkt der Übung lag darauf,sich in der Phase vor einem möglichen Ereignis vorzubereiten und die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und kritischer Infrastrukturen zu treffen. Für die Übung wurde ein drohendes Starkregenereignis als zugrundeliegendes Szenario im Bereich von Rems,Murr,Neckar und kleiner Nebengewässer angenommen. Eigens hierfür wurden realitätsgetreue Wetterwarnungen und Gewässerdaten durch das RPS vorbereitet.

Hintergrundinformationen:

Da die vorrangigen 29 Fachförderprogramme in manchen Fällen nicht greifen oder nicht ausreichen werden,hatte das Land kurzfristig nach dem Hochwasser über die Mittel aus den Fachförderprogrammen hinaus ein zusätzliches Hilfspaket für Kommunen in Höhe von 25 Millionen Euro beschlossen. Dies erfolgte in Abstimmung mit den Kommunalen Landesverbänden. Grundlage für das zusätzliche Hilfspaket war die Richtlinie für die Gewährung von Landeshilfen nach schweren Naturereignissen und Unglücksfällen vom 27. Oktober 2017.

Die zusätzlichen Landeshilfen sind für solche Fälle gedacht,in denen die Fachförderprogramme nicht greifen oder die Kommune einen eigenen komplementären Finanzierungsanteil aus eigener Kraft nicht stemmen kann. Landeshilfen für Kommunen sind dabei nur möglich,wenn in der betreffenden Kommune eine finanzielle Hilfsbedürftigkeit vorhanden ist.

Die Hilfen aus den Fachförderprogrammen des Landes haben Vorrang vor den zusätzlichen Landeshilfen. Im Rahmen der Fachförderprogramme sind alle von Hochwasser- und Starkregen betroffenen Kommunen antragsberechtigt.

Informationen zu den Hochwasserhilfen finden Sie auch im RPS-Jahresbericht 2024: https://www.kp4u.de/e-paper-2024/#24

PM Regierungspräsidium Stuttgart

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