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  • Mineralbrunnen am Freibad außer Betrieb

    Am Mineralbrunnen beim Göppinger Freibad ist derzeit leider keine Mineralwasser-Ausgabe möglich. Grund dafür ist ein Defekt an der Pumpe. Die neue Pumpe ist bereits bestellt. Sobald sie geliefert und eingebaut wurde, kann wieder frisches Mineralwasser entnommen werden. Die Energieversorgung Filstal (EVF) informiert rechtzeitig, sobald die Anlage wieder in Betrieb ist, und bittet bis dahin um ...
  • Neue Öffnungszeiten der Fahrradwerkstatt ab 5. Mai

    Seit einiger Zeit besteht der Wunsch, dass die Fahrradwerkstatt im Fahrradparkaus im Göppinger Bahnhof auch nach 15 Uhr geöffnet haben soll. Diesem Wunsch kommt man nun nach. Nach Absprache mit der Staufen Arbeits- und Beschäftigungsförderung gGmbH, die die Werkstatt betreibt, werden ab Montag 5. Mai, dienstags und donnerstags, verlängerte Öffnungszeiten angeboten. Die neuen Öffnungszeiten sind: ...
  • Linie RE 200 | Baubedingte Fahrplanänderungen vom 06. Mai (0 Uhr) bis 16. Mai 2025 (17 Uhr)

    Aufgrund einer bevorstehenden Baumaßnahme möchten wir Sie heute über die Auswirkungen bei den DB Regio Zügen der Linie RE 200 informieren. Es kommt zu Fahrplanänderungen, Zugausfällen und Ersatzverkehr mit Bussen. Zeitraum: Dienstag, 06.05.2025, 0 Uhr bis Freitag, 16.05.2025, 17 Uhr Zugausfälle und Ersatzverkehr mit Bussen: vom 06.05. bis 07.05. (07:30 Uhr): Wendlingen (Neckar) ⇄ Ulm Hbf vom 07.05. ...
  • Abfallgebühren bezahlt? – Hinweise zum Mahnlauf

    Wer seine Abfallgebühren für das Jahr 2025 noch nicht bezahlt hat, erhält in den nächsten Tagen Post vom Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB). Bei Fragen dazu hilft der AWB gerne weiter. Die Kontaktdaten sind im Schreiben aufgeführt. Das Buchungszeichen sollte bei jeder Anfrage angegeben werden, um eine zügige Bearbeitung zu ermöglichen. Es wird darum gebeten, aus Rücksicht auf ...
  • Maimarkt in der Göppinger Innenstadt

    Der diesjährige Maimarkt findet am Freitag,9.Mai, von 8 bis 18 Uhr, statt. Das Marktgebiet in der Innenstadt erstreckt sich von der Poststraße über den Marktplatz, die Hauptstraße bis zum Schillerplatz. Es werden über 90 Marktbeschicker und Händler mit den unterschiedlichsten Waren präsent sein. Von Geschenk- und Dekorationsartikeln über Socken, Schuhe, Taschen, Geldbörsen, Schreibwaren, Kleidung, Babyaccessoires, ...
  • Gewässerschau am Rossbach

    Die Stadt Göppingen ist zuständig für alle Gewässer zweiter Ordnung im Stadtgebiet, die in die Fils oder die Rems münden. Deshalb findet aktuell die Begehung aller Fließgewässer statt, wie bereits im Geppo und in den Stadtbezirken angekündigt wurde. In einem zweiten Schritt wird dann eine Gewässerschau durchgeführt, um zu planen, wie die bei der Gewässerbegehung ...
  • Breitbandausbau – auch Landkreis Göppingen profitiert

    Landtagsabgeordnete Sarah Schweizer und Ayla Cataltepe (beide CDU) begrüßen erneute Förderung für den Zweckverband Gigabit Landkreis Göppingen Wie Digitalisierungsminister Thomas Strobl am Montag in Stuttgart mitteilte, wird der Breitbandausbau in Baden-Württemberg mit weiteren 142,7 Millionen Euro an Landesmitteln gefördert. Mit der Förderung verfolgt das Land das Ziel, Haushalte, Schulen und Unternehmen flächendeckend gigabitfähig zu machen ...
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    Am 6. November 2024 wurde die Karl-Kübler-Straße als Fahrradstraße ausgewiesen. Damit hat die Stadtverwaltung eine der zahlreichen Maßnahmen aus dem Radverkehrskonzept der Stadt umgesetzt. Nach den ersten Erkenntnissen aus dem Betrieb, Anregungen aus der Bevölkerung und Thematisierung im Bezirksbeirat Faurndau wird die Fahrradstraße nun angepasst. Ab Dienstag, 6. Mai, wird auch der südliche Teil der ...
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    Durch den fortschreitenden Klimawandel werden Wetterextreme wahrscheinlicher. Erst im letzten Jahr war auch die Stadt Göppingen sowie die gesamte Region zunächst von langanhaltenden Niederschlägen und schließlich vereinzelten Starkregenereignissen betroffen. Diese führte an verschiedenen Orten im Stadtgebiet zu Überschwemmungen. Da Starkregenereignisse das gesamte Stadtgebiet betreffen können, hat die Stadt ein Starkregenrisikomanagement erstellen lassen. Dieser erste Bereich ...

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Optimierung von landwirtschaftlichen Förderprogrammen

2025-03-19     IDOPRESS

Bei mehreren landwirtschaftlichen Förderprogrammen hat das Land Änderungen vorgenommen. Betriebe werden damit stärker beim Kauf von umweltschonender Technik und Investitionen in das Tierwohl unterstützt.

„Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) unterstützt eine wettbewerbsfähige,besonders umweltschonende und tiergerechte sowie witterungsbedingten Risiken vorbeugende Landwirtschaft,durch Förderung von Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter. Die Fördermöglichkeit für umweltschonende Technik der Außenwirtschaft wurde jetzt wieder aktiviert,da sie während der Laufzeit des Bundesprogramms ‚Investitionsprogramm Landwirtschaft‘ 2024 ausgesetzt wurde. Es ist uns wichtig,dass wir unseren landwirtschaftlichen Unternehmen auch weiterhin eine Förderung innovativer Technik anbieten,die zu einer emissionsmindernden Ausbringung von Wirtschaftsdüngern beiträgt und den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln weiter reduziert. Daher bieten wir ab dem Jahr 2025 die Maschinenförderung auf Landesebene über das AFP wieder an“,sagte der Minister für Ernährung,Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Der Landesregierung sei es ein wichtiges Anliegen,den Landwirten und Landwirtinnen beim Ausstieg aus noch bestehender Anbindehaltung zur Seite zu stehen. „Die Förderbedingungen wurden dementsprechend attraktiver gestaltet. Vor allem für kleinere landwirtschaftliche Betriebe in den benachteiligten Grünlandregionen sollen damit notwendige Investitionen ermöglicht und deren Fortbestand gesichert werden“,betonte Minister Hauk.

Minister Hauk unterstrich,dass die Wiedereinführung der Förderung moderner Technologien in der Außenwirtschaft und eine höhere Förderung bei der Umstellung von der Anbindehaltung auf die Laufstallhaltung eine notwendige Unterstützung für unsere landwirtschaftlichen Unternehmen auf dem Weg hin zu mehr Tierwohl und Umweltschutz ist.

Wesentliche Änderungen im Agrarinvestitionsförderungsprogramm

Die aufgrund des Investitionsprogramms Landwirtschaft des Bundes zeitweise ausgesetzten Maßnahmen zur Förderung von spezifischen Investitionen zum Umwelt- und Klimaschutz im Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) sind ab 2025 wieder über dieses förderfähig. Umfasst sind unter anderem abgedeckte Güllelagerstätten als Einzelmaßnahme sowie Geräte der Außenwirtschaft,die zu einer deutlichen Emissionsminderung bei der Wirtschaftsdüngerausbringung führen,wie zum Beispiel Schleppschuhverteiler.

Auch moderne Geräte,die eine deutliche Minderung beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ermöglichen,können gefördert werden. Dazu gehören zum Beispiel moderne Pflanzenschutzgeräte mit Sensorsteuerung zur gezielten Applikation oder mit Assistenzsystemen zur automatischen Teilbreitenschaltung beziehungsweise Geräte zur gezielten mechanischen Unkrautbekämpfung mittels digital gesteuerter Verfahren. In Zusammenhang mit der bodennahen Ausbringung von Wirtschaftsdüngern wird die Ausbringtechnik gefördert,der Tankwagen ist ausgenommen. Die Maschinenförderung erfolgt mit einem Fördersatz von 20 Prozent.

Um den Betrieben Planungssicherheit zu geben,wurde im AFP zudem die Befristung für die erhöhte Förderung von Investitionen in die Umstellung von der Anbindehaltung auf die Laufstallhaltung aufgehoben. Der erhöhte Fördersatz von 40 Prozent bei Einhaltung der Premiumanforderungen ist nun über den 31. Dezember 2025 hinaus gültig.

Anpassungen im Programm zur Förderung von Investitionen zur Diversifizierung

Im Bereich der Diversifizierung werden lediglich einige kleine Anpassungen vorgenommen,unter anderem entfällt die eingeschränkte Förderung für Brennereien.

Ab 2025 ist es nicht nur bestehenden Brennereien möglich eine Förderung für Brennereigeräte zu beantragen,sondern auch Neueinsteigern.

Wesentliche Änderungen im Programm zur Förderung von Investitionen in kleinen landwirtschaftlichen Betrieben

In Anbetracht der Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebsstrukturen wird der maximale Standardoutput,der die Maßgröße für einen „kleinen landwirtschaftlichen Betrieb“ darstellt,von 100.000 Euro auf 120.000 Euro erhöht. Durch die Anpassung wird den vergleichsweise kleineren Betrieben weiterhin eine Teilnahme am Förderprogramm ermöglicht.

Die Umstellung von der Anbindehaltung auf die Laufstallhaltung über das Programm zur Förderung von Investitionen in kleinen landwirtschaftlichen Betrieben (IKLB) wird weiterhin besonders gefördert. Bei Einhaltung der Premiumanforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung wird in diesem Zusammenhang der bisherige Fördersatz von 40 Prozent auf 50 Prozent erhöht. Des Weiteren liegt die neue förderfähige Investitionssumme für diese Maßnahme bei 500.000 Euro anstatt ehemals 300.000 Euro. Damit wird den zwischenzeitlich enorm gestiegenen Stallbaukosten Rechnung getragen.

Termine für 2025

Die ersten Auswahltermine im Jahr 2025 für Bewilligungen von Anträgen der Förderprogramme AFP,Diversifizierung und IKLB sind für Anfang April 2025 geplant.

Infodienst Landwirtschaft – Ernährung – Ländlicher Raum: Förderwegweiser

Förderung

Umweltschutz

Landwirtschaft

Naturschutz

PM Ministerium für Ernährung,Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

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