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    Im feierlichen Rahmen des Rathauses fand am Mittwochnachmittag die Preisverleihung für die Gewinnerinnen und Gewinner des letztjährigen Luftballon-Weitflug-Wettbewerbs statt. Oberbürgermeister Alex Maier begrüßte die jungen Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie ihre stolzen Eltern und hob den großen Erfolg des vergangenen Maientags hervor. Insgesamt 20 Kinder durften sich über eine Auszeichnung freuen, nachdem ihre Ballons die weitesten ...
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    Seit dem 1. Mai 2025 dürfen Passbilder für Personalausweise und andere Ausweisdokumente grundsätzlich nur noch digital erfasst und übermittelt werden. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass die Lichtbilder direkt bei den Ausweisbehörden aufgenommen und auf gesichertem Weg an das Bundesministerium des Innern und für Heimat übermittelt werden. Aufgrund technischer Probleme bei den Verfahrensherstellern ist die ...
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    Am vergangenen Wochenende fand auf dem Sportgelände des ASV Eislingen das diesjährige Fußballturnier der Kreisjugendfeuerwehr Göppingen statt. Ausrichter war in diesem Jahr die Jugendfeuerwehr Eislingen, die sich mit großem Engagement um Organisation und Ablauf kümmerte. Insgesamt traten 14 Feuerwehren mit 16 Mannschaften gegeneinander an. Bei bestem Wetter und fairen Bedingungen standen Teamgeist, sportlicher Ehrgeiz und ...
  • Sitzung des Stiftungsrates der Max & Martha Scheerer-Stiftung im Göppinger Rathaus

    Ende April tagte der Stiftungsrat der Max & Martha Scheerer-Stiftung im Göppinger Rathaus. Die Sitzung diente nicht nur der inhaltlichen Arbeit, sondern auch dem persönlichen Austausch unter den Mitgliedern. Der Erste Bürgermeister Johannes Heberle wurde als neuer Stiftungsratsvorsitzender vorgestellt und herzlich willkommen geheißen. Im Anschluss wurde ein aktuelles Gruppenfoto des Stiftungsrates aufgenommen, das künftig auf ...
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    Ein bedeutender Tag für die Göppinger Betreuungslandschaft war Dienstag, 6. Mai: Der erweiterte Kindergarten Obere Gartenstraße konnte im Beisein zahlreicher Gäste, darunter Oberbürgermeister Alex Maier, feierlich eröffnet werden. Die Kita Villa Regenbogen hat mit dem erfolgten Anbau ihre Kapazitäten deutlich erweitert und verfügt nun über sechs Gruppen, die sich auf zwei gegenüberliegende Gebäude verteilen. Dieser ...
  • Einsatzübung des Katastrophenschutzes und des ALB FILS KLINIKUMS am 17.05.2025

    50 Verletzte nach einem Gerüsteinsturz und einer daraus folgenden Massenpanik: Mit diesem Szenario beüben der Katastrophenschutz des Landkreises Göppingen und das ALB FILS KLINIKUM am 17.05.2025 in Göppingen gemeinsam den sogenannten „Alarm- und Einsatzplan zur Bewältigung eines Massenanfalls von Verletzten und Erkrankten im Landkreis Göppingen (ManV)“. Aus diesem Grund wird es am kommenden Samstag tagsüber ...
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    Bei dem renommierten Atemschutznotfallwettkampf in Hamburg erzielten zwei Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Eislingen einen beachtlichen Erfolg: Nikolaos Parashou und Christian Schumann belegten im bundesweiten Teilnehmerfeld mit über 30 Teams einen hervorragenden zweiten Platz. Im Rahmen des anspruchsvollen Wettbewerbs mussten die Teilnehmer drei praxisnahe Disziplinen bewältigen, die speziell auf den sicheren Umgang mit Atemschutznotfällen ausgelegt waren. ...
  • Mehrgenerationenpark eröffnet: Einweihung des FiTal-Parks ein voller Erfolg

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    Begleitend zur Ausstellung „Georg Elser und sein Attentat vom 8. November 1939“ hatte die Stadt Süßen am 8. Mai 2025 zu einem Vortragsabend in die Zehntscheuer eingeladen. Gleichzeitig war dies der 80. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkriegs in Deutschland. In seiner Begrüßung blickte Bürgermeister Marc Kersting zurück auf den 20. April 1945, als in ...

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Kein Recht auf Mord: PETA zeigt drei der größten deutschen Schlachtbetriebe an

2025-03-12     IDOPRESS

„Es gibt keinen ‚vernünftigen Grund‘,für Fleisch zu töten“ – diese Botschaft hat PETA in der Nacht von Sonntag auf Montag auf die Fassade des Schlachtbetriebs der Premium Food Group (vormals Tönnies) in Rheda-Wiedenbrück projiziert. Es folgten Videoaufnahmen,die das Leid in einer deutschen Schweinezuchtanlage zeigen. Die Aktion ist Teil von PETAs aktueller Kampagne gegen ungerechtfertigte Tiertötungen,im Rahmen derer die Organisation auch Strafanzeigen erstattet hat.

Laut § 17 Nr. 1 Tierschutzgesetz ist das Töten von Wirbeltieren eine Straftat – es sei denn,es gibt einen vernünftigen Grund dafür. Was als solcher gelten kann,muss jedoch von den Gerichten interpretiert werden. In Deutschland werden jährlich ca. 2,8 Milliarden Land- und Wassertiere für den menschlichen Konsum getötet. Kann der Zweck der menschlichen Ernährung einen vernünftigen Grund darstellen? PETA sagt Nein. Die Justiziare der Tierrechtsorganisation beziehen sich in ihrer Argumentation unter anderem auf die Tatsache,dass es in Deutschland ohne Schwierigkeiten möglich ist,sich ohne Fleisch gesund zu ernähren. Nach intensiver Auseinandersetzung mit den rechtlichen Gegebenheiten hat PETA vergangene Woche,unterstützt durch die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Günther,Strafanzeigen erstattet. Angezeigt wegen millionenfacher ungerechtfertigter Tiertötungen wurden die im Tötungsprozess verantwortlichen Personen bei drei der größten Schlachthöfe Deutschlands. Die Betriebe gehören zu der Premium Food Group (vormals Tönnies),Westfleisch SCE mbH und VION N.V. (Vion Food Group).

„Das Tierschutzgesetz fordert einen vernünftigen Grund im Falle der Tötung von Tieren. Dieser vernünftige Grund ist nicht gegeben,wenn man Tiere umbringt,um sie zu Wurst oder Steaks zu verarbeiten. Es ist problemlos möglich,sich ohne Fleisch gesund,wenn nicht sogar gesünder zu ernähren“,so Krishna Singh,Justiziar und Leiter der Rechtsabteilung bei PETA. „Es ist ein Skandal,dass eine existierende gesetzliche Vorschrift zum Schutz der Tiere seit ihrem Inkrafttreten konsequent ignoriert wird. Deshalb haben wir Strafanzeige gegen die Verantwortlichen bei drei der größten deutschen Schlachtbetriebe gestellt. Weitere Anzeigen werden folgen.“

Die Beanzeigten


Die Schlachtbetriebe,deren verantwortliche Mitarbeiter PETA angezeigt hat,gehören zu folgenden Unternehmen:Premium Food Group (vormals Tönnies),angezeigt bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld (Sitz des Schlachtbetriebes: Rheda-Wiedenbrück),Westfleisch SCE mbH,angezeigt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (Sitz des Schlachtbetriebes: Bakum (Oldenburg)),VION N.V. (Vion Food Group),angezeigt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein (Sitz des Schlachtbetriebs: Waldkraiburg; Firmensitz: Niederlande).


Rechtliche Hintergründe: PETAs Argumentation


Paragraf 17 Nr. 1 des Tierschutzgesetzes besagt: „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft,wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet.“ Die Vorschrift stellt also ein „Regel-Ausnahme-Prinzip“ auf. Eine Tiertötung kann nur gerechtfertigt sein,wenn die verantwortliche Person einen „vernünftigen Grund“ für ihre Handlung hat. Einen „vernünftigen Grund“ kann man im Einzelfall nur bejahen,wenn dieser gewichtig genug ist,um das Überlebensinteresse des Tieres zu überwiegen. Menschen brauchen jedoch keine anderen Tiere,um ihr Überleben zu sichern – sie können sich auch über pflanzliche Nahrungsquellen gesund ernähren. Die Abwägung also pauschal zu Lasten der Tiere ausfallen zu lassen,ist damit falsch. Das Vorliegen eines sogenannten „triftigen“ oder „gewichtigen“ Grundes ist also bereits zu verneinen. Dieser Mangel reicht für eine Strafbarkeit aus. In PETAs Strafanzeigen werden die übrigen Voraussetzungen des „vernünftigen Grundes“ dennoch geprüft. Der Anzeigentext zeigt,dass die vorgenommenen einzelnen Tötungen,aber auch deren Umstände und weitere (Umwelt- und Klima-)Folgen nicht mit dem Rechtfertigungsgrund „vernünftiger Grund“ in Einklang zu bringen sind.

PETA-Tierrechtskonferenz: Töten aus Vernunft?


Die sechste PETA-Tierrechtskonferenz wird am 19. März 2025 um 18 Uhr auf PETA Deutschlands Youtube-Kanal ausgestrahlt. Unter dem Motto „Töten aus Vernunft?“ wird 90 Minuten lang debattiert,ob es gerechtfertigt ist,Tiere für Ernährungszwecke zu töten. Dabei rückt auch die Option einer pflanzlichen Ernährung in den Fokus,ebenso wie deren Einfluss auf die Definition und Interpretation von Vernunft. Besonderes Augenmerk liegt darauf,wie mit dem Gesetz und möglichen Rechtsbrüchen umzugehen ist – jetzt und in Zukunft.

Es diskutieren Dr. Barbara Felde (Richterin am Verwaltungsgericht Gießen und stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.),Dr. Ulrich Wollenteit (Partner der Rechtsanwaltskanzlei Rechtsanwälte Günther Partnergesellschaft) und Dr. Vera Christopeit (Justiziarin bei PETA Deutschland e.V.). Die Moderation übernehmen Kriminalbiologe Dr. Mark Benecke und PETA-Mitarbeiter Jobst Eggert.

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da,dass wir an ihnen experimentieren,sie essen,sie anziehen,sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung,bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.

Weitere Informationen:


PETA.de/Kampagnen/Kein-Recht-auf-Mord


PETA.de/Themen/Vernuenftiger-Grund-Tierschutzgesetz


PETA.de/Kampagnen/Grundrechte-für-Tiere


Tierrechtskonferenz.de


PETA Deutschland e.V. ist mit über 1,5 Millionen Unterstützenden die größte Tierrechtsorganisation des Landes und setzt sich durch Aufdecken von Tierquälerei,Aufklärung der Öffentlichkeit und Veränderung der Lebensweise dafür ein,jedem Tier zu einem besseren Leben zu verhelfen.

PM PETA Deutschland e.V.

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