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  • Global Times: A thorough analysis of the legality of US’ tariff abuses, China's countermeasures

    Recently, the US has imposed so-called "reciprocal tariffs," provoking a trade war, seriously undermining the international economic and trade order and bringing significant negative impacts to the global economy.
  • Global Times: Upholding the right path of multilateralism, defending the international trade order

    "Multilateralism is the only choice for addressing global challenges, and economic globalization is an unstoppable trend of history. China upholds true multilateralism, promotes universally beneficial and inclusive economic globalization, actively participates in global economic governance, and is committed to building an open world economy."
  • Feierliche Eröffnung des FiTal-Parks – Fit im Oberen FilsTal – Ein Park, der neue Maßstäbe setzt: Bewegung, Begegnung und Erholung – alles an einem Ort

    Die Gemeinde Bad Ditzenbach lädt gemeinsam mit ihren Projektpartnern, dem Kräuterhaus Sanct Bernhard und dem Verband Region Stuttgart, herzlich zur feierlichen Einweihung des neuen FiTal-Parks ein. Am Freitag, den 9. Mai 2025, um 16.00 Uhr wird der neue Mehrgenerationenpark offiziell eröffnet – ein Ort für Bewegung, Begegnung und Erholung inmitten
  • Problemstoffsammlungen 2025: Am 26. April beginnen die mobilen Sammlungen im Landkreis Göppingen

    Vom 26. April bis 27. Mai führt der Abfallwirtschaftsbetrieb wieder eine kreisweite Sammlung von Problemabfällen aus Haushalten durch. Termine und Standorte werden auf der AWB-Webseite www.awb-gp.de, in der AWB-App, im Abfall ABC und in den Mitteilungsblättern der Gemeinden veröffentlicht. Angenommen werden Auto- und Haushaltsbatterien sowie unbeschadete Lithium-Ionen-Batterien bis 500 Gramm (keine Fahrradakkus), Farb- und Lackreste, ...
  • Land erneuert über Sammelausschreibung 15 Brücken im Regierungsbezirk

    Das Land hat den Ersatz von 31 sanierungsbedürftigen Brücken an Bundesstraßen über eine Sammelausschreibung für die Planungsleistungen 2024 mit einem Auftrag vergeben – 15 davon im Stuttgarter Regierungsbezirk. Die konkreten Planungsarbeiten für die Brückenneubauten laufen. Über eine Sammelausschreibung des Landes für die Planungsleistungen, die 2024 erfolgte, werden in allen vier Regierungsbezirken in Baden-Württemberg insgesamt 31 ...
  • A8 / Sperrung Anschlussstelle Mühlhausen / 25.-28.04.

    Die Autobahn GmbH Niederlassung Südwest erneuert innerhalb eines Wochenendes den Asphalt der A8-Anschlussstelle Mühlhausen. Dafür muss die Anschlussstelle in beiden Fahrtrichtungen vom 25.04.25, ab 20:00 Uhr, bis 28.04.25, ca. 05:00 Uhr, voll gesperrt werden. Der Verkehr auf der A8 ist nicht betroffen. Umleitung von Mühlhausen auf die A8: In Fahrtrichtung München: Umleitung über die ausgeschilderte ...
  • Eislingen wählt einen Jugendgemeinderat: Kandidatinnen und Kandidaten können sich bewerben

    Die Stadt Eislingen ruft zur Kandidatur für den zukünftigen Jugendgemeinderat auf. Bis zum Donnerstag, 22.05.2025 können sich engagierte junge Menschen zwischen 14 und 21 Jahren mit Hauptwohnsitz in Eislingen um einen der 15 Sitze bewerben. Der Gemeinderat hat Anfang April die Einrichtung eines Jugendgemeinderats beschlossen. Dieser soll die Interessen der Jugendlichen in der Stadt vertreten ...
  • Verkehrsclub Deutschland zu möglichen Einschränkungen im Busverkehr: Neuer Göppinger Landrat auf dem Holzweg

    Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) bezieht deutlich Stellung gegen die Pläne des künftigen CDU-Landrats Markus Möller, bevorzugt beim Busverkehr zu sparen. Durch den Taktverkehr und den VVS-Beitritt seien die Fahrgastzahlen merklich gestiegen, die Busse teilweise sogar überfüllt, wie Fahrgäste immer wieder berichten. Christa Mai, Sprecherin der VCD-Kreisgruppe: „Für ein klimafreundliches Angebot benötigen wir den ganzen Tag ...
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    Die Europäische Kommission hat gegen die US-Techkonzerne Apple und Meta Strafen verhängt, weil die Firmen nach Ansicht der Behörde europäisches Digitalrecht verletzt haben – ein wegweisender Moment für ein digitales Europa. Verena Pausder, Vorstandsvorsitzende des Startup-Verbands, kommentiert die Entscheidung wie folgt: „Die heutige Entscheidung der Europäischen Kommission ist ein wichtiger Schritt für ein digitales Europa ...
  • Weitere Notfallzulassungen gegen die Schilf-Glasflügelzikade – Anwendung nun auch in Kartoffeln möglich, Wurzelgemüse soll folgen

    Um die Schilf-Glasflügelzikade im Kartoffelanbau zu bekämpfen, ermöglicht das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) per Notfallzulassung die Anwendung regulär zugelassener Pflanzenschutzmittel. Zuvor hatte das BVL bereits Notfallzulassungen für die Anwendung in Zuckerrüben erlassen. In einigen Regionen Deutschlands sorgt ein Schadinsekt, die Schilf-Glasflügelzikade, für Krankheiten in Zuckerrüben, Kartoffeln und weiteren Kulturen. Saugt diese Zikade an ...

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Neues Antragsverfahren für „Mehrgefahrenversicherung im Obst- und Weinbau“

2025-02-20     IDOPRESS

Das Land hat das Antragsverfahren für das Pilotprojekt zur Förderung von Versicherungsprämien im Obst- und Weinbau in ein modernes und effizientes Online-Verfahren umgebaut.

Das von Baden-Württemberg als bundesweit erstem Land aufgelegte Förderprogramm „Mehrgefahrenversicherung im Obst- und Weinbau“ (ehemals Ertragsversicherung im Obst- und Weinbau) zur Förderung von Versicherungsprämien gegen die Risiken Spätfrost,Sturm und Starkregen stößt bei den Obst- und Weinbaubetrieben im Land auf eine breite Akzeptanz. Dies belegen die seit seiner Einführung 2020 merklich angestiegene Zahl der teilnehmenden Betriebe und insbesondere der stetig zunehmende Umfang der versicherten Obst- und Weinflächen im Programm. Das Förderprogramm wird daher verstetigt und laufend weiterentwickelt,was insbesondere die Bereiche verwaltungsmäßige Umsetzung,Finanzierung und inhaltliche Ausgestaltung betrifft. Um das Antrags- und Verwaltungsverfahren künftig noch effizienter zu gestalten und zu einem modernen Online-Verfahren weiterzuentwickeln,stellt die ab dem aktuellen Antragsjahr erfolgende Anbindung des Förderprogramms an FIONA (Flächeninformation und Online-Antrag) und den Gemeinsamen Antrag einen weiteren wichtigen Entwicklungsschritt dar.

Die Anbindung an FIONA und den Gemeinsamen Antrag bedeutet eine grundlegende Änderung des bisherigen Antrags- und Verwaltungsverfahrens und bringt für die teilnehmenden Betriebe insbesondere nachfolgend aufgeführte Anforderungen und notwendige Anpassungen mit sich:

1. Abschluss des Versicherungsvertrags

Im Gegensatz zum bisherigen Verfahren ist es ab dem Antragsjahr 2025 möglich,dass die Antragsteller den Versicherungsvertrag schon vor der Stellung des Förderantrages abschließen. Wichtig ist,dass aus rechtlichen Gründen der Versicherungsvertrag jedoch erst ab dem 5. Dezember 2024 geschlossen werden kann. Die seitherigen Programmteilnehmer und die beteiligten Versicherungsunternehmen wurden hierüber direkt informiert. Der Abschluss von Neuverträgen ist ab diesem Datum unschädlich für die Förderung möglich. Mehrjährige Verträge,die bereits in früheren Jahren abgeschlossen wurden und deren Laufzeit auch das Versicherungsjahr 2025 umfassen,sind nicht betroffen. Aus dieser allgemeinen Genehmigung des vorzeitigen Beginns kann jedoch kein Anspruch auf eine Zuwendung abgeleitet werden. Der vorzeitige Beginn,das heißt der Abschluss des Versicherungsvertrages,erfolgt auf eigenes Risiko der Antragsteller. Ab 2025 ist zudem innerhalb einer Kulturgruppe keine Aufteilung der versicherten Flächen auf mehrere Versicherungen mehr möglich.

2. Antragstellung

Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Versicherungsprämien ist ab 2025 jährlich ausschließlich mit dem Gemeinsamen Antrag (GA) über FIONA bis zur Antragsfrist 15. Mai (Ausschlussfrist) zu stellen. Dies bedeutet,dass alle Teilnehmer am Förderprogramm Mehrgefahrenversicherung verpflichtet sind,einen Gemeinsamen Antrag zu stellen. Die Mehrgefahrenversicherung wurde in FIONA als neue Fördermaßnahme integriert und kann unabhängig von anderen Maßnahmen des GA,wie zum Beispiel Förderprogramm für Agrarumwelt,Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) oder Ausgleichszulage Landwirtschaft (AZL) beantragt werden. Im Rahmen der Antragstellung müssen auch die entsprechenden Versicherungsscheine in FIONA hochgeladen werden. Kommt es im laufenden Versicherungsjahr zu Änderungen im Versicherungsvertrag,so muss der jeweils aktuellste Versicherungsschein in FIONA hochgeladen und eingereicht werden.

Zudem sind im FIONA-Flächenverzeichnis (FLV) alle versicherten Teilschläge/ Geometrien mit einem Häkchen bei „MGV“ in der Teilschlagbearbeitung unter dem Unterpunkt „Mehrgefahrenversicherung im Obst- und Weinbau“ zu kennzeichnen. Die Angabe der versicherten Risiken je Kulturgruppe und des jeweiligen Versicherungsunternehmens erfolgt in der Tabelle (Gesamtübersicht FIONA) in der Antragsmaske zur Mehrgefahrenversicherung.

Die Flächenwerte aus dem FIONA-Flächenverzeichnis werden genutzt,um den späteren Abgleich mit den Flächenwerten aus dem Anbauverzeichnis des jeweiligen Versicherungsvertrages vorzunehmen. Um hierbei Flächenabweichungen vorzubeugen,besteht für die Antragsteller die Möglichkeit,sich in FIONA eine Liste mit allen für die Mehrgefahrenversicherung beantragten Teilschlägen/ Geometrien inklusive Flächengröße,Nutzungscode,versicherter Risiken und dem betreffenden Versicherungs-unternehmen erstellen zu lassen. Mit dieser Liste können die Antragsteller dann ggf. auf ihr Versicherungsunternehmen zugehen,um ihr Anbauverzeichnis entsprechend aktualisieren zu lassen.

Dies wird insbesondere für diejenigen Antragsteller,die bisher noch keinen Gemeinsamen Antrag gestellt haben oder die ihre Flächenwerte zum Versicherungsvertrag bisher nicht aus dem FIONA-Flächenverzeichnis entnommen haben,dringend empfohlen.

Mit dem Antrag ist vom Antragsteller zudem das Einverständnis zur Weitergabe der Antragsdaten an die jeweiligen Versicherungsunternehmen und eine Bestätigung des Vorliegens einer schriftlichen Vollmacht für die Versicherungsunternehmen zur Vorlage des Verwendungsnachweises zu erklären.

3. Zahlung der Versicherungsprämien

Die vollständige Bezahlung der Versicherungsprämien hat weiterhin bis spätestens 30. September 2025 zu erfolgen. Neu ist,dass die Zahlungsbelege für die Versicherungsprämien (zum Beispiel Scan/Foto des Kontoauszuges) bis zum 5. Oktober 2025 (Ausschlussfrist),ebenfalls über FIONA hochgeladen werden müssen. Wird der Zahlungsnachweis nicht bis zu diesem Termin hochgeladen,hat dies die teilweise oder vollständige Ablehnung des Antrags zur Folge.

4. Nutzungscodes

Ab 2025 werden die Kulturgruppen „Kernobst“ und „Steinobst“ aus Vereinfachungsgründen wieder zur Kulturgruppe „Kern- und Steinobst“ zusammengefasst. Nachfolgend ist die ab 2025 geltende Zuordnung von Kulturgruppen und Nutzungscodes zusammengestellt (Tabelle 1):

Kulturgruppe

Nutzungscode

Versicherte Mindestfläche (Hektar)

Höchsthektarwert (Euro)

Kern- und Steinobst

821 + 825 + 826

0,3

20.000

Strauchbeeren

827 + 829

0,3

30.000

Erdbeeren

707

0,3

30.000

Wein- und Tafeltrauben

843 + 848

0,3

30.000

5. Wichtige Informationen für Antragsteller,die bislang noch keinen Gemeinsamen Antrag gestellt haben

Bitte gehen Sie zeitnah auf ihre zuständige untere Landwirtschaftsbehörde zu und lassen Sie sich ihre Zugangsdaten für FIONA geben (UD-Registrierformular). Sie haben in diesem Jahr einen einmaligen Mehraufwand,der durch die Digitalisierung ihrer bewirtschafteten Flächen entsteht. Die in 2025 digitalisierten Teilschläge/ Geometrien werden dann für das folgende Antragsjahr 2026 automatisch vorgemerkt.

Kurzüberblick: Antragsverfahren Mehrgefahrenversicherung im Obst- und Weinbau 2025

Abschluss des Versicherungsvertrages: Wichtig! Neuverträge dürfen erst ab dem 5. Dezember 2024 rechtskräftig geschlossen worden sein.

Von 10. März bis 15. Mai: Beantragung einer Zuwendung ausschließlich im Rahmen des Gemeinsamen Antrages über FIONA inklusive Hochladen der Versicherungsscheine.

Bis 30. September: Vollständige Bezahlung der Versicherungsprämie.

Bis 5. Oktober: Hochladen der Zahlungsbelege in FIONA als Nachweis der vollständigen Bezahlung der Versicherungsprämien.

Infodienst Landwirtschaft – Ernährung – Ländlicher Raum: Förderung Versicherungsprämien im Obst- und Weinbau

Infodienst Landwirtschaft – Ernährung – Ländlicher Raum: Förderwegweiser MLR

Förderung

Landwirtschaft

PM Ministerium für Ernährung,Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

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