Neueste

  • Neueintritte nach der Bundestagswahl

    Die FDP Göppingen freut sich über mehrere Neueintritte nach der Bundestagswahl, insbesondere von Jüngeren, die sich richtigerweise nicht damit abfinden wollen, dass es im Bundestag keine Partei mehr gibt, die sich für einen umfassenden Liberalismus, sowohl wirtschaftspolitisch als auch gesellschaftspolitisch sowie mit Blick auf die Bürgerrechte einsetzt. Zudem steht im Frühjahr 2026 die wichtige Landtagswahl ...
  • Aktuelle Abfallchecks: Für mehr und besseres Recycling im Landkreis Göppingen

    In den letzten Monaten erreicht die im Landkreis Göppingen in Gelben Säcken gesammelte Abfallmenge ein Rekordhoch. Ursache dafür könnten sogenannte Fehlwürfe sein, also Abfälle, die dort falsch entsorgt werden. In dem Gelben Sack werden ausschließlich gebrauchte Verpackungen gesammelt. Falsch eingeworfener Abfall erschwert das Recycling der Verpackungen oder macht es sogar unmöglich. Das Duale System Zentek, ...
  • Streuobstblütenfest mit Markt auf dem Waldeckhof

    Die Staufen- Arbeits- und Beschäftigungsförderung gGmbH (SAB) lädt am Samstag, den 5. April 2025 von 11 bis 18 Uhr zum Streuobstblütenfest auf den Waldeckhof in Göppingen-Jebenhausen ein. Ein buntes Familienprogramm rund um das Thema Streuobstwiesen und Insektenschutz erwartet die Besucher auch in diesem Jahr. An Marktständen bieten regionale Händler Honig, Kräuterelixiere, Obstprodukte und Kunsthandwerk an. ...
  • A8-Sperrung Ulm-West – Mühlhausen 21. – 24.03.25 für Erhaltungsmaßnahmen am Albabstieg

    Die Autobahn GmbH Niederlassung Südwest führt auf der A8 zwischen den Anschlussstellen Ulm-West und Mühlhausen umfangreiche Erhaltungsmaßnahmen an Straße und Brücken durch. Diese können im Rahmen einer Wochenendsperrung der A8 in Fahrtrichtung Stuttgart/ Karls­ruhe umgesetzt werden. Die A8 in Fahrtrichtung München ist nicht betroffen. Aufgrund von Arbeiten im Forstbereich muss die K1447 im Bereich Drackensteiner ...
  • Schließung der Saunawelt und Wellnessoase in den Barbarossa-Thermen aufgrund des Warnstreiks

    Aufgrund des heutigen Warnstreiks von ver.di bleibt die Saunawelt und Wellnessoase in den Barbarossa-Thermen am 11. März 2025 geschlossen. Die Stadtwerke Göppingen gehen davon aus, dass die Badearena wie gewohnt geöffnet bleibt. Bitte beachten Sie, dass es aufgrund des Warnstreiks kurzfristig zu weiteren Änderungen der Öffnungszeiten kommen kann – sowohl heute als auch am Mittwoch, ...
  • Kreis Göppingen rast mit 100 Sachen auf die graue Wohnungsnot zu: 2045 werden 13.400 Seniorenwohnungen gebraucht

    Der Kreis Göppingen kommt in die Jahre – und ist auf das Wohnen der älteren Menschen nicht vorbereitet: Die Baby-Boomer gehen bis 2035 komplett in Rente. Dann werden im Landkreis Göppingen rund 10.000 Menschen mehr im Ruhestand sein als heute – insgesamt nämlich rund 64.800. Das geht aus einer Regional-Untersuchung zum Senioren-Wohnen hervor, die das Pestel-Institut ...
  • Handwerk BW zur Zukunftsagenda der Landesregierung: „Selbstbewusste Vision ist richtig“

    Handwerk BW begrüßt die Vorstellung der Innovations- und Zukunftsagenda Baden-Württemberg, die mit einem Fokus auf Zukunftstechnologien wie Künstliche Intelligenz, Greentech und Wasserstoff die Grundlage für eine Politik zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Landes liefern soll. Die Agenda bündelt zahlreiche Maßnahmen zur Förderung von Schlüsseltechnologien und setzt auf strategische Investitionen in Forschung, Wirtschaft und Infrastruktur. „Wir ...
  • BWIHK zur PM des STM BW zur Vorstellung der Innovations- und Zukunftsagenda Baden-Württemberg

    Dr. Jan Stefan Roell, Präsident des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertages (BWIHK), kommentiert die veröffentlichte Innovations- und Zukunftsagenda: „Baden-Württemberg ist das Land der Tüftler und Denker. Unser Standort zählt weltweit zur Spitze, was die Innovationskraft betrifft. Das belegt nicht zuletzt Platz drei im IW-Innovationsindex, nur hinter Kalifornien und Massachusetts. Es ist daher richtig, dass die Landesregierung ...
  • Smartlocker im HR-Bereich: Mehr als nur intelligente Schließfächer

    Wer denkt bei Schließfächern schon an Innovation? Doch in Zeiten hybrider Arbeitsmodelle und digitaler Transformation werden selbst scheinbar simple Infrastrukturen zu Treibern für Effizienz und Mitarbeiterzufriedenheit. Smartlocker – intelligente Aufbewahrungssysteme – sind hier keine Ausnahme. Sie verbinden physische Sicherheit mit digitaler Steuerung und entpuppen sich als unerwartete Verbündete in Personalabteilungen. Denn ihr Potenzial reicht weit ...
  • Kein Recht auf Mord: PETA zeigt drei der größten deutschen Schlachtbetriebe an

    „Es gibt keinen ‚vernünftigen Grund‘, für Fleisch zu töten“ – diese Botschaft hat PETA in der Nacht von Sonntag auf Montag auf die Fassade des Schlachtbetriebs der Premium Food Group (vormals Tönnies) in Rheda-Wiedenbrück projiziert. Es folgten Videoaufnahmen, die das Leid in einer deutschen Schweinezuchtanlage zeigen. Die Aktion ist Teil von PETAs aktueller Kampagne gegen ...

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Neues Antragsverfahren für „Mehrgefahrenversicherung im Obst- und Weinbau“

2025-02-20     IDOPRESS

Das Land hat das Antragsverfahren für das Pilotprojekt zur Förderung von Versicherungsprämien im Obst- und Weinbau in ein modernes und effizientes Online-Verfahren umgebaut.

Das von Baden-Württemberg als bundesweit erstem Land aufgelegte Förderprogramm „Mehrgefahrenversicherung im Obst- und Weinbau“ (ehemals Ertragsversicherung im Obst- und Weinbau) zur Förderung von Versicherungsprämien gegen die Risiken Spätfrost,Sturm und Starkregen stößt bei den Obst- und Weinbaubetrieben im Land auf eine breite Akzeptanz. Dies belegen die seit seiner Einführung 2020 merklich angestiegene Zahl der teilnehmenden Betriebe und insbesondere der stetig zunehmende Umfang der versicherten Obst- und Weinflächen im Programm. Das Förderprogramm wird daher verstetigt und laufend weiterentwickelt,was insbesondere die Bereiche verwaltungsmäßige Umsetzung,Finanzierung und inhaltliche Ausgestaltung betrifft. Um das Antrags- und Verwaltungsverfahren künftig noch effizienter zu gestalten und zu einem modernen Online-Verfahren weiterzuentwickeln,stellt die ab dem aktuellen Antragsjahr erfolgende Anbindung des Förderprogramms an FIONA (Flächeninformation und Online-Antrag) und den Gemeinsamen Antrag einen weiteren wichtigen Entwicklungsschritt dar.

Die Anbindung an FIONA und den Gemeinsamen Antrag bedeutet eine grundlegende Änderung des bisherigen Antrags- und Verwaltungsverfahrens und bringt für die teilnehmenden Betriebe insbesondere nachfolgend aufgeführte Anforderungen und notwendige Anpassungen mit sich:

1. Abschluss des Versicherungsvertrags

Im Gegensatz zum bisherigen Verfahren ist es ab dem Antragsjahr 2025 möglich,dass die Antragsteller den Versicherungsvertrag schon vor der Stellung des Förderantrages abschließen. Wichtig ist,dass aus rechtlichen Gründen der Versicherungsvertrag jedoch erst ab dem 5. Dezember 2024 geschlossen werden kann. Die seitherigen Programmteilnehmer und die beteiligten Versicherungsunternehmen wurden hierüber direkt informiert. Der Abschluss von Neuverträgen ist ab diesem Datum unschädlich für die Förderung möglich. Mehrjährige Verträge,die bereits in früheren Jahren abgeschlossen wurden und deren Laufzeit auch das Versicherungsjahr 2025 umfassen,sind nicht betroffen. Aus dieser allgemeinen Genehmigung des vorzeitigen Beginns kann jedoch kein Anspruch auf eine Zuwendung abgeleitet werden. Der vorzeitige Beginn,das heißt der Abschluss des Versicherungsvertrages,erfolgt auf eigenes Risiko der Antragsteller. Ab 2025 ist zudem innerhalb einer Kulturgruppe keine Aufteilung der versicherten Flächen auf mehrere Versicherungen mehr möglich.

2. Antragstellung

Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Versicherungsprämien ist ab 2025 jährlich ausschließlich mit dem Gemeinsamen Antrag (GA) über FIONA bis zur Antragsfrist 15. Mai (Ausschlussfrist) zu stellen. Dies bedeutet,dass alle Teilnehmer am Förderprogramm Mehrgefahrenversicherung verpflichtet sind,einen Gemeinsamen Antrag zu stellen. Die Mehrgefahrenversicherung wurde in FIONA als neue Fördermaßnahme integriert und kann unabhängig von anderen Maßnahmen des GA,wie zum Beispiel Förderprogramm für Agrarumwelt,Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) oder Ausgleichszulage Landwirtschaft (AZL) beantragt werden. Im Rahmen der Antragstellung müssen auch die entsprechenden Versicherungsscheine in FIONA hochgeladen werden. Kommt es im laufenden Versicherungsjahr zu Änderungen im Versicherungsvertrag,so muss der jeweils aktuellste Versicherungsschein in FIONA hochgeladen und eingereicht werden.

Zudem sind im FIONA-Flächenverzeichnis (FLV) alle versicherten Teilschläge/ Geometrien mit einem Häkchen bei „MGV“ in der Teilschlagbearbeitung unter dem Unterpunkt „Mehrgefahrenversicherung im Obst- und Weinbau“ zu kennzeichnen. Die Angabe der versicherten Risiken je Kulturgruppe und des jeweiligen Versicherungsunternehmens erfolgt in der Tabelle (Gesamtübersicht FIONA) in der Antragsmaske zur Mehrgefahrenversicherung.

Die Flächenwerte aus dem FIONA-Flächenverzeichnis werden genutzt,um den späteren Abgleich mit den Flächenwerten aus dem Anbauverzeichnis des jeweiligen Versicherungsvertrages vorzunehmen. Um hierbei Flächenabweichungen vorzubeugen,besteht für die Antragsteller die Möglichkeit,sich in FIONA eine Liste mit allen für die Mehrgefahrenversicherung beantragten Teilschlägen/ Geometrien inklusive Flächengröße,Nutzungscode,versicherter Risiken und dem betreffenden Versicherungs-unternehmen erstellen zu lassen. Mit dieser Liste können die Antragsteller dann ggf. auf ihr Versicherungsunternehmen zugehen,um ihr Anbauverzeichnis entsprechend aktualisieren zu lassen.

Dies wird insbesondere für diejenigen Antragsteller,die bisher noch keinen Gemeinsamen Antrag gestellt haben oder die ihre Flächenwerte zum Versicherungsvertrag bisher nicht aus dem FIONA-Flächenverzeichnis entnommen haben,dringend empfohlen.

Mit dem Antrag ist vom Antragsteller zudem das Einverständnis zur Weitergabe der Antragsdaten an die jeweiligen Versicherungsunternehmen und eine Bestätigung des Vorliegens einer schriftlichen Vollmacht für die Versicherungsunternehmen zur Vorlage des Verwendungsnachweises zu erklären.

3. Zahlung der Versicherungsprämien

Die vollständige Bezahlung der Versicherungsprämien hat weiterhin bis spätestens 30. September 2025 zu erfolgen. Neu ist,dass die Zahlungsbelege für die Versicherungsprämien (zum Beispiel Scan/Foto des Kontoauszuges) bis zum 5. Oktober 2025 (Ausschlussfrist),ebenfalls über FIONA hochgeladen werden müssen. Wird der Zahlungsnachweis nicht bis zu diesem Termin hochgeladen,hat dies die teilweise oder vollständige Ablehnung des Antrags zur Folge.

4. Nutzungscodes

Ab 2025 werden die Kulturgruppen „Kernobst“ und „Steinobst“ aus Vereinfachungsgründen wieder zur Kulturgruppe „Kern- und Steinobst“ zusammengefasst. Nachfolgend ist die ab 2025 geltende Zuordnung von Kulturgruppen und Nutzungscodes zusammengestellt (Tabelle 1):

Kulturgruppe

Nutzungscode

Versicherte Mindestfläche (Hektar)

Höchsthektarwert (Euro)

Kern- und Steinobst

821 + 825 + 826

0,3

20.000

Strauchbeeren

827 + 829

0,3

30.000

Erdbeeren

707

0,3

30.000

Wein- und Tafeltrauben

843 + 848

0,3

30.000

5. Wichtige Informationen für Antragsteller,die bislang noch keinen Gemeinsamen Antrag gestellt haben

Bitte gehen Sie zeitnah auf ihre zuständige untere Landwirtschaftsbehörde zu und lassen Sie sich ihre Zugangsdaten für FIONA geben (UD-Registrierformular). Sie haben in diesem Jahr einen einmaligen Mehraufwand,der durch die Digitalisierung ihrer bewirtschafteten Flächen entsteht. Die in 2025 digitalisierten Teilschläge/ Geometrien werden dann für das folgende Antragsjahr 2026 automatisch vorgemerkt.

Kurzüberblick: Antragsverfahren Mehrgefahrenversicherung im Obst- und Weinbau 2025

Abschluss des Versicherungsvertrages: Wichtig! Neuverträge dürfen erst ab dem 5. Dezember 2024 rechtskräftig geschlossen worden sein.

Von 10. März bis 15. Mai: Beantragung einer Zuwendung ausschließlich im Rahmen des Gemeinsamen Antrages über FIONA inklusive Hochladen der Versicherungsscheine.

Bis 30. September: Vollständige Bezahlung der Versicherungsprämie.

Bis 5. Oktober: Hochladen der Zahlungsbelege in FIONA als Nachweis der vollständigen Bezahlung der Versicherungsprämien.

Infodienst Landwirtschaft – Ernährung – Ländlicher Raum: Förderung Versicherungsprämien im Obst- und Weinbau

Infodienst Landwirtschaft – Ernährung – Ländlicher Raum: Förderwegweiser MLR

Förderung

Landwirtschaft

PM Ministerium für Ernährung,Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

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