Neueste

  • Neueintritte nach der Bundestagswahl

    Die FDP Göppingen freut sich über mehrere Neueintritte nach der Bundestagswahl, insbesondere von Jüngeren, die sich richtigerweise nicht damit abfinden wollen, dass es im Bundestag keine Partei mehr gibt, die sich für einen umfassenden Liberalismus, sowohl wirtschaftspolitisch als auch gesellschaftspolitisch sowie mit Blick auf die Bürgerrechte einsetzt. Zudem steht im Frühjahr 2026 die wichtige Landtagswahl ...
  • Aktuelle Abfallchecks: Für mehr und besseres Recycling im Landkreis Göppingen

    In den letzten Monaten erreicht die im Landkreis Göppingen in Gelben Säcken gesammelte Abfallmenge ein Rekordhoch. Ursache dafür könnten sogenannte Fehlwürfe sein, also Abfälle, die dort falsch entsorgt werden. In dem Gelben Sack werden ausschließlich gebrauchte Verpackungen gesammelt. Falsch eingeworfener Abfall erschwert das Recycling der Verpackungen oder macht es sogar unmöglich. Das Duale System Zentek, ...
  • Streuobstblütenfest mit Markt auf dem Waldeckhof

    Die Staufen- Arbeits- und Beschäftigungsförderung gGmbH (SAB) lädt am Samstag, den 5. April 2025 von 11 bis 18 Uhr zum Streuobstblütenfest auf den Waldeckhof in Göppingen-Jebenhausen ein. Ein buntes Familienprogramm rund um das Thema Streuobstwiesen und Insektenschutz erwartet die Besucher auch in diesem Jahr. An Marktständen bieten regionale Händler Honig, Kräuterelixiere, Obstprodukte und Kunsthandwerk an. ...
  • A8-Sperrung Ulm-West – Mühlhausen 21. – 24.03.25 für Erhaltungsmaßnahmen am Albabstieg

    Die Autobahn GmbH Niederlassung Südwest führt auf der A8 zwischen den Anschlussstellen Ulm-West und Mühlhausen umfangreiche Erhaltungsmaßnahmen an Straße und Brücken durch. Diese können im Rahmen einer Wochenendsperrung der A8 in Fahrtrichtung Stuttgart/ Karls­ruhe umgesetzt werden. Die A8 in Fahrtrichtung München ist nicht betroffen. Aufgrund von Arbeiten im Forstbereich muss die K1447 im Bereich Drackensteiner ...
  • Schließung der Saunawelt und Wellnessoase in den Barbarossa-Thermen aufgrund des Warnstreiks

    Aufgrund des heutigen Warnstreiks von ver.di bleibt die Saunawelt und Wellnessoase in den Barbarossa-Thermen am 11. März 2025 geschlossen. Die Stadtwerke Göppingen gehen davon aus, dass die Badearena wie gewohnt geöffnet bleibt. Bitte beachten Sie, dass es aufgrund des Warnstreiks kurzfristig zu weiteren Änderungen der Öffnungszeiten kommen kann – sowohl heute als auch am Mittwoch, ...
  • Kreis Göppingen rast mit 100 Sachen auf die graue Wohnungsnot zu: 2045 werden 13.400 Seniorenwohnungen gebraucht

    Der Kreis Göppingen kommt in die Jahre – und ist auf das Wohnen der älteren Menschen nicht vorbereitet: Die Baby-Boomer gehen bis 2035 komplett in Rente. Dann werden im Landkreis Göppingen rund 10.000 Menschen mehr im Ruhestand sein als heute – insgesamt nämlich rund 64.800. Das geht aus einer Regional-Untersuchung zum Senioren-Wohnen hervor, die das Pestel-Institut ...
  • Handwerk BW zur Zukunftsagenda der Landesregierung: „Selbstbewusste Vision ist richtig“

    Handwerk BW begrüßt die Vorstellung der Innovations- und Zukunftsagenda Baden-Württemberg, die mit einem Fokus auf Zukunftstechnologien wie Künstliche Intelligenz, Greentech und Wasserstoff die Grundlage für eine Politik zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Landes liefern soll. Die Agenda bündelt zahlreiche Maßnahmen zur Förderung von Schlüsseltechnologien und setzt auf strategische Investitionen in Forschung, Wirtschaft und Infrastruktur. „Wir ...
  • BWIHK zur PM des STM BW zur Vorstellung der Innovations- und Zukunftsagenda Baden-Württemberg

    Dr. Jan Stefan Roell, Präsident des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertages (BWIHK), kommentiert die veröffentlichte Innovations- und Zukunftsagenda: „Baden-Württemberg ist das Land der Tüftler und Denker. Unser Standort zählt weltweit zur Spitze, was die Innovationskraft betrifft. Das belegt nicht zuletzt Platz drei im IW-Innovationsindex, nur hinter Kalifornien und Massachusetts. Es ist daher richtig, dass die Landesregierung ...
  • Smartlocker im HR-Bereich: Mehr als nur intelligente Schließfächer

    Wer denkt bei Schließfächern schon an Innovation? Doch in Zeiten hybrider Arbeitsmodelle und digitaler Transformation werden selbst scheinbar simple Infrastrukturen zu Treibern für Effizienz und Mitarbeiterzufriedenheit. Smartlocker – intelligente Aufbewahrungssysteme – sind hier keine Ausnahme. Sie verbinden physische Sicherheit mit digitaler Steuerung und entpuppen sich als unerwartete Verbündete in Personalabteilungen. Denn ihr Potenzial reicht weit ...
  • Kein Recht auf Mord: PETA zeigt drei der größten deutschen Schlachtbetriebe an

    „Es gibt keinen ‚vernünftigen Grund‘, für Fleisch zu töten“ – diese Botschaft hat PETA in der Nacht von Sonntag auf Montag auf die Fassade des Schlachtbetriebs der Premium Food Group (vormals Tönnies) in Rheda-Wiedenbrück projiziert. Es folgten Videoaufnahmen, die das Leid in einer deutschen Schweinezuchtanlage zeigen. Die Aktion ist Teil von PETAs aktueller Kampagne gegen ...

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Kreistag stimmt für ein Klimaanpassungskonzept, dessen Umsetzung und den Aufbau eines kontinuierlichen Klimaanpassungs-Controllings

2025-02-08     IDOPRESS

Niemand hat etwas gegen Klimaschutz,aber wer soll das alls durchführen und bezahlen,fragte Bürgermeister der Gemeinde Albershausen,Bidlingmaier,wir als Gemeinde,aber auch z. B. unsere Landwirt,sind nicht in der Lage,die geforderten Arbeiten zu leisten. Die meisten Forderungen sind bereits anderweitig geplant,wie z. B. der Hochwasserschutz. Deshalb muss gefragt werden,wo sind die weiteren Vorteile für die Gemeinden. Was wir brauchen,sind Förderungen des Hochwasserschutzes und der Feuerwehr.

Staib kritisierte,dass das Konzept in alle Bereiche der Verwaltung und auch der privaten Bereich der Bürger eingreift. Die Stabstelle ist sicher gut und die Kommunikation besonders wichtig,um die Sensibilität bei den Bürgern zu stärken. Zu bemängeln ist aber,dass nicht alle Kommunen im Landkreis (nur 11) sich an dem Konzept beteiligen,so dass es kein einheitliches Bild über den Landkreis gibt. Auch fehlen uns noch konkrete Maßnahmen. Wichtig ist die Beschränkung auf drei Jahre,so dass wir die Wirkung dann hinterfragen können.

Zeeb findet das Konzept prinzipiell richtig,denn man kann nicht konzeptlos arbeite. Wir müssen ins Handeln kommen. Wichtig ist auch die geplante Zusammenarbeit mit der Energieagentur auf deren Netzwerk man zurückgreifen kann.

Reiff sieht die Befristung auf drei Jahre nicht zielführend. Der Klimawandel ist in drei Jahren nicht beendet.

Landrats Wolff bemerkt,dass freiwillige Maßnahmen aus Kostengründen zunehmend kritisch gesehen werden. Man muss aber langfristig sehen,was man mit dem Geld erreichen kann. In drei Jahren werden wir unter dem Hintergrund der dann vorliegenden Finanzmittel neu entscheiden.

Abstimmung: Bei 7 Neinstimmen angenommen

Info:

Deutschland setzt das Klimaanpassungsgesetz (KAnG) vom 01.07.2024 den strategischen und verbindlichen Rahmen für die künftige Klimaanpassung in Bund,Ländern und Kommunen. Entsprechend § 3 des KAnG beschloss das Bundeskabinett am 11.12.2024 die „Deutsche Anpassungsstrategie an den


Klimawandel 2024. Vorsorge gemeinsam gestalten (DAS 2024)“. Die Deutsche Klimaanpassungsstrategie legt im Bereich der kommunalen Anpassungsplanung das Ziel fest,„dass bis 2030 für 80 Prozent der von den Ländern im Rahmen des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes §12 Absatz 1 dazu verpflichteten Gemeinden


bzw. Landkreise Klimaanpassungskonzepte vorliegen“. Dieses Ziel hat der Landkreis Göppingen mit Beschluss des vorliegenden Klimaanpassungskonzeptes bereits erreicht.

In Baden-Württemberg gilt das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW vom 01.02.2023). Viele der vom Klimawandel betroffenen Handlungsbereiche aus § 5 Absatz 2 KlimaG BW liegen in der Zuständigkeit der Landkreise. Aus § 7 KlimaG BW ergibt sich ein Klima


Berücksichtigungsgebot. Ferner fordert § 5 KlimaG BW eine „Vorbildfunktion der öffentlichen Hand“,welcher der Landkreis mit der Vorlage des Konzeptes nachkommt.


Zudem kann Klimawandelanpassung als öffentliche Aufgabe gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 der Landkreisordnung verstanden werden.

Mit Vorlage des Klimaanpassungskonzeptes erfüllt der Landkreis demnach die Anforderungen des KAnG,ein Klimaanpassungskonzept vorzulegen und dazu die Kommunen zu unterstützen. Ebenso entspricht die Vorlage eines Konzeptes der Zielsetzung der Deutschen Klimaanpassungsstrategie von 2024 und trägt zur


Konformität mit dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden Württemberg 2023 bei.

Sachlage und Begründung

Mittels umfassender Anpassungsmaßnahmen will der Landkreis Göppingen seine Widerstandsfähigkeit gegenüber den fortschreitenden und akuten Folgen des Klimawandels erhöhen. Risiken,Schäden und Kosten durch Klimafolgen sollen vermieden und Chancen bestmöglich genutzt werden. Frühzeitiges und


vorausschauendes Handeln zahlt sich hierbei besonders aus. Anpassungskosten nicht nur geringer als spätere Folgekosten durch klimabedingte Schäden,sondern Klimaanpassung trägt wesentlich zum Erhalt der Lebensgrundlagen und der Lebensqualität im Landkreis bei.

Das vorliegende Konzept liefert hierfür die Grundlage. Es ist auf der Basis von Diskussionen mit und Rückmeldungen von Kommunen und von Bürgerinnen und Bürgern (insbesondere die Zielgruppe Jugendliche) unter intensiver Beteiligung der betroffenen Ämter der Kreisverwaltung entstanden. Für elf Kommunen im Landkreis wurden lokal spezifische Maßnahmenkataloge erarbeitet,die nun durch Beschluss


ihrer Gremien zur Umsetzung gebracht werden können (die Gemeinde Drackenstein hat den lokalen Maßnahmenkatalog am 24.11.2024 bereits beschlossen).


Ausgehend von der Vorstellung der Ziele des Klimaanpassungskonzeptes (Kapitel 1) und vom gesetzlichen Rahmen (Kapitel 2) wird in Kapitel 3 der Prozess seiner Entstehung geschildert. Die bisherigen (Kapitel 4) und zukünftig erwarteten (Kapitel 5) klimatischen Veränderungen im Landkreis werden analysiert und die


Betroffenheiten und Handlungsbedarfe im Landkreis herausgearbeitet (Kapitel 6),um darauf aufbauend die Handlungsschwerpunkte in elf Kreiskommunen zu vertiefen (Kapitel 7). Abschließend wird eine Strategie zur Verankerung der Klimawandelanpassung im Landkreis erarbeitet (Kapitel 8). Mit dem Maßnahmenkatalog (Kapitel 9) und der Verstetigungsstrategie (Kapitel 10) wird der Weg in einen klimaangepassten Landkreis aufgezeigt. Die Umsetzung wird wiederum begleitet werden von Controlling und Monitoring (Kapitel 11),sowie von der Kommunikation zur Aktivierung aller relevanten Akteure im Landkreis (Kapitel 12).


Der Maßnahmenkatalog der Verwaltung beinhaltet insgesamt 74 Maßnahmen. Davon sind 21 „etabliert“,d.h. bereits in der Praxis umgesetzt und 19 Maßnahmen sind „laufend“,das heißt bereits Teil des „Tagesgeschäfts“ in den Fachämtern. 34 Maßnahmen sind als zukünftig erforderlich beschrieben. Von diesen 34 Maßnahmen wurden durch die Fachämter zwölf als sogenannte „Leuchtturm-Maßnahmen“ priorisiert,aufgrund ihrer Strahlkraft für die Öffentlichkeit oder Multiplikatoren ebenso wie ihrer Übertragbarkeit auf die Kommunen. Diese Maßnahmen sollen zeitnah umgesetzt werden,beziehungsweise die Voraussetzung hierfür geschaffen und mögliche Hemmnisse abgebaut werden.


Das entstandene umfassende Kartenmaterial ist in seiner Methodik kompatibel mit dem von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg am 23.01.2025 veröffentlichten Klimaatlas Baden-Württemberg. Die gemeinsam mit den Kommunen erarbeiteten Vorschläge für Maßnahmen der Klimaanpassung in ihren Zuständigkeiten sind,soweit abgeschlossen,in der Anlage 1 mit aufgeführt,sind aber aufgrund der lokalen Zuständigkeit vom Beschluss durch den Ausschuss für Umwelt und Verkehr und durch den Kreistag ausgenommen.


Zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Klimaanpassungskonzept wurde vom Stabsbereich Klimaschutz und Klimawandelanpassung ein Antrag auf Anschlussförderung gestellt. Dieser beinhaltet auch einen Arbeitsplan für die nächsten drei Jahre zur Umsetzung prioritärer Maßnahmen aus dem Konzept. Der


Antrag befindet sich in der Phase der Nachverhandlungen,und eine Weiterführung des Vorhabens wurde in Aussicht gestellt. Der endgültige Förderbescheid ist mit Abschluss der Nachverhandlungen zu erwarten.

Hintergrund zum Prozess


 Mit dem Beschluss des Ausschusses vom 05.07.2022 (BU 2022/130) zur Einrichtung einer Stelle für Klimafolgenanpassung wurde der Grundstein zur systematischen Beschäftigung mit dem Thema und zum vorliegenden Klimaanpassungskonzept gelegt.


 Mittels Organisationsverfügung vom 01.11.2023 wurde die im Umweltschutzamt angesiedelte Geschäftsstelle Klimaschutz zum Stabsbereich Klimaschutz und Klimawandelanpassung umbenannt. Diese


neue Bezeichnung folgte den um die Klimaanpassung erweiterten Aufgabenschwerpunkten.


 Am17.03.2023 legte der Verwaltungsausschuss mehrheitlich fest,dass das Schlüsselthema „Klimafreundlicher Landkreis“ in „Klimaschutz und Klimawandelanpassung“ geändert wird (BU 2023/029).


 Am07.05.2024 beauftragte der Ausschuss die Verwaltung einstimmig,einen Antrag auf Anschlussförderung zum Klimaanpassungsmanagement vorzubereiten,im Rahmen der DAS A.2- Förderung des Bundesministeriums für Umwelt,Naturschutz,nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz


(Förderschwerpunkt A.2- Umsetzung eines Konzepts zur nachhaltigen Klimaanpassung (Anschlussvorhaben).


 Die Einreichung des Antrages erfolgte am 30.09.2024 und befindet sich mittlerweile in der Nachverhandlungsphase.


 Ein Beschluss über die erforderlichen Haushaltsmittel des Eigenanteils für 2025 wurde entsprechend des Antrages separat mit der regulären Haushaltsplanung für 2025 eingebracht (BU 2024/081). Diese Mittel wurden gemeinsam mit dem Kreishaushalt durch Kreistagsbeschluss am 10.12.2024 genehmigt (BU 2024/168).


 Das Klimaanpassungskonzept wird / wurde in der 19. Sitzung des Klimaschutzbeirats am 21.01.2025 vorgestellt und beraten.

Joachim Abel

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