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Erhöhung der Tarife im Parkhaus und Erhöhung der Mieten für Mitarbeiterparkplätze und Externe

2025-02-08     HaiPress

Beschlussantrag


Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beauftragt die Verwaltung,die Erhöhungen der Tarife im Parkhaus Landratsamt sowie die Erhöhung der Entgelte für sonstige Parkplätze des Landratsamtes gemäß Anlagen 1 und 2 zum 01.05.2025 umzusetzen.

Abstimmung: bei 9 Neinstimmen (AfD) angenommen

Sach- und Rechtslage,Begründung


Ausgangssituation


Das Parkhaus Landratsamt ist seit März 2021 in Betrieb. Parkhausbetreiber ist die AFK-Service GmbH,die Gestaltung der Parktarife obliegt aber einzig dem Landkreis Göppingen. Die Parkgebühren für das Parkhaus Landratsamt wurden in Form einer Entgeltordnung Anfang 2021 durch den Kreistag erstmalig beschlossen (vgl. BU 2021/004) und damit adäquate Entgelte für die Belegschaft sowie externe Kurzzeit und Dauerparker festgelegt,die bislang unverändert Bestand hatten.


Im Zuge der Anstrengungen zur Konsolidierung des Kreishaushaltes für das Jahr 2025 wurden auch Maßnahmen zur Verbesserung der Einnahmensituation im Liegenschaftsbereich diskutiert und zur Umsetzung vorgeschlagen.


In der vom Kreistag im Rahmen der Verabschiedung des Haushalts 2025 beschlossenen Liste der Konsolidierungs- und Gegensteuermaßnahmen zum Haushalt 2025,sind diese Maßnahmen unter anderem als laufende Nr. 39 (Erhöhung der Parkgebühren für Beschäftige an LK-Parkflächen) und laufende Nr.


42 (Erhöhung der Parkgebühren für externe Kurzzeit- und Dauerparker im Parkhaus


LRA) enthalten.

Preise


Die Veränderung der Tarife im Parkhaus Landratsamt kann der Anlage 1 (Soll/Ist) entnommen werden. Parallel mit der Erhöhung der Entgelte für Beschäftigte im Parkhaus werden auch die Tarife für alle übrigen Stellplätze des Landratsamtes erhöht. Die Veränderungen sind in der Anlage 2 (Soll/Ist) dargestellt.


Bei der Erhöhung der Tarife für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes wurde darauf geachtet,dass sich diese noch in einem vertretbaren Rahmen bewegen. Die Veränderungen liegen je nach Stellplatz zwischen 10% und 20% (im Parkhaus konkret 14,2%). Diese Erhöhungsrate ist zunächst nicht


unerheblich,allerdings wird seitens der Verwaltung angestrebt,diese Preise auch in den nächsten Jahren nach Möglichkeit stabil zu halten. Derzeit finden außerdem Prüfungen dahingehend statt,die Gegenleistung für das Parkentgelt für die  Beschäftigten zu verbessern.

Aus Sicht der Verwaltung besteht auch nach der Tarifanpassung ein gutes Parkplatzangebot für die Beschäftigten des Landratsamtes,das sich im Vergleich zu anderen öffentlichen Verwaltungen sehen lassen kann und einen Beitrag zur Attraktivität des Landratsamts Göppingen als Arbeitgeber leistet.


Was die barrierefreien Stellplätze im Parkhaus anbelangt,sei noch darauf hingewiesen,dass nach der Dienstvereinbarung über die Benutzung der Parkplätze beim Landratsamt Göppingen vom 01.05.2021 für barrierefreie Parkplätze nur ein Drittel der üblichen Monatsmiete verrechnet wird.


Der Personalrat hat den Preisanpassungen für den Parkraum der Beschäftigten zugestimmt.


Bei der Erhöhung der Tarife für externe Kurzzeit- und Dauerparker müssen auch die Gegebenheiten des Marktes ein Stück weit berücksichtigt werden. Mit den bisherigen Preisen im Parkhaus bewegte sich der Landkreis im Bereich der Tarife,die auch in den anderen,vergleichbaren Parkhäusern im Stadtgebiet üblich waren.


Die neuen Entgelte für externe Kurzzeitparker und Dauerparker im Parkhaus Landratsamt bedeuten eine moderate Verschiebung nach oben. Eine Ausnahme stellt lediglich das Parkhaus Roth-Carreé in fußläufiger Entfernung zum Landratsamt dar,das eine Parkgebühr von 0,50 Euro pro 12 Minuten erhebt.


Zeitpunkt der Tariferhöhung


Das neue Tarifsystem soll zum 01.05.2025 eingeführt werden. Hintergrund hierfür ist das Verfahren der Parkraumvergabe an Beschäftigte des Landratsamts,das einen festen einjährigen Vergabezeitraum vorsieht,der am 1. Mai eines Jahres beginnt und am 30. April des Folgejahres endet.


Es ist verwaltungstechnisch einfacher und sinnvoller,die Umstellung der Tarife für Beschäftigte und für externe Kurzzeit- und Dauerparker zum gleichen Zeitpunkt durchzuführen

Auswirkungen und Rahmenbedingungen


Die Auswirkungen der Tariferhöhung auf die Auslastung des Parkhauses Landratsamt sind nur schwer zu prognostizieren. Denn neben der Erhöhung der Parkentgelte sind im Jahr 2025 zwei weitere Aspekte relevant,die sich sehr wahrscheinlich auf die Inanspruchnahme des Parkhauses auswirken werden.


Zum einen wird die Stadt Göppingen im Frühling dieses Jahres das neue Parkleitsystem in Betrieb nehmen. Das Parkhaus Landratsamt ist in das neue System eingebunden,die technischen Voraussetzungen zur Teilnahme wurden bereits geschaffen. Vorteil des neuen Parkleitsystems ist vor allem die Anzeige der


freien bzw. verfügbaren Stellplätze in den Parkhäusern. Dies kann zusätzliche Parkströme in Richtung des Parkhauses Landratsamt lenken,insbesondere außerhalb der Öffnungszeiten des Landratsamts.


Zum anderen wird die Neugestaltung des ehemaligen Besucherparkplatzes (vgl. BU 2024/114) im Jahr 2025 umgesetzt und abgeschlossen. Mit dieser Maßnahme wird die Fläche des ehemaligen Besucherparkplatzes durch eine zusätzliche Schrankenanlage in Richtung Eberhardstraße in den Parkbereich Parkhaus


Landratsamt vollständig eingegliedert. Es ist davon auszugehen,dass sich in der Folge die aktuell hohe Anzahl von Falschparkern reduzieren wird und zusätzliche Einnahmen im Parkhaus generiert werden.


Grundsätzlich ist zu berücksichtigen,dass für Besucherinnen und Besucher des Landratsamtes wenig Ausweichparkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe zur Verfügung stehen,so dass für diesen Nutzerkreis von einer geringen Preiselastizität auszugehen ist.

Finanzielle Auswirkungen / Folgekosten


Durch die Erhöhung der Entgelte können zusätzliche Einnahmen in Höhe von ca. 30.000 Euro erwartet werden,die auch im Haushalt berücksichtigt wurden. Insgesamt sind für das Jahr 2025 Einnahmen in Höhe von knapp 200.000 Euro für die Parkflächenbewirtschaftung veranschlagt.


Das Parkhaus Landratsamt und die übrigen Parkflächen werden als Betrieb gewerblicher Art (BgA) geführt. Von den Aufwendungen für die Parkraumbewirtschaftung kann entsprechend ein Vorsteuerabzug gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden,im Gegenzug müssen die Umsätze anteilig


versteuert werden.


Das Finanzamt hat im Rahmen der letzten Betriebsprüfung darauf hingewiesen,dass auf eine marktübliche Gebührenfestsetzung zu achten ist.

Anlage_1_Tarife_Parkhaus_LRA

Joachim Abel

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