Zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit,ihre Wahlscheine auf verschiedenen Wegen zu beantragen: persönlich in der Stadtverwaltung,schriftlich – beispielsweise per E-Mail – oder einfach online auf unserer Homepage (www.geislingen.de).
So funktioniert der Online-Antrag
Besuchen Sie die Webseite www.geislingen.de und wählen Sie die News „Bundestagswahl am 23. Februar 2025“ aus. Beim Aufruf des Links Wahlschein erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Dort tragen Sie die Daten von Ihrer Wahlbenachrichtigung ein. Sie können entscheiden,ob Ihnen die Wahlunterlagen nach Hause oder an eine alternative Versandadresse geschickt werden sollen. Ihre Antragsdaten werden sicher und verschlüsselt über das Internet übertragen. Sollte es dabei zu Abweichungen mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis kommen,erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Noch einfacher mit dem QR-Code
Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie einen QR-Code,mit dem Sie Ihren Wahlscheinantrag schnell und unkompliziert per Handy aufrufen können. Viele Daten sind bereits vorausgefüllt. Sie müssen lediglich Ihr Geburtsdatum und ggf. eine abweichende Versandadresse ergänzen. Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Daten senden wir Ihnen den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen per Post zu. Bitte beachten Sie,dass wir zur Bearbeitung unbedingt Ihre Wahlbezirks- und Wählernummer benötigen.
Antrag ohne Wahlbenachrichtigung
Falls Ihnen Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegt,können Sie den Wahlschein auch formlos per E-Mail an buergerservice@geislingen.de beantragen. Geben Sie dazu bitte folgende Daten an:
Ihren Familiennamen,Vornamen,Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Melanie Jurgans Tel.: 07331-24253,E-Mail: melanie.jurgans@geislingen.de
Wichtiger Hinweis
Aufgrund der kurzen Fristen empfehlen wir,die Briefwahlunterlagen im Bürgeramt (2.OG,Zimmer 15) in der Schlossgasse 3 persönlich abzuholen.
PM Stadt Geislingen an der Steige