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    Innovative Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten können sich noch bis 28. Februar 2025 für das Förderprogramm „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ bewerben. „Nach dem Mittelstandsbericht 2021 des Landes zählen rund 99 Prozent der Unternehmen im Land als kleine oder mittlere Unternehmen. Sie sind die wirtschaftlichen Motoren für den Ländlichen Raum in Baden-Württemberg. ...
  • Beliebtesten Freizeitaktivitäten in der Region

    In der heutigen digitalen Welt gibt es eine Vielzahl von Freizeitaktivitäten, die Menschen in ihrer Freizeit beschäftigen. Neben traditionellen Hobbys haben sich in den letzten Jahren neue Formen der Unterhaltung etabliert, die durch technologische Entwicklungen ermöglicht wurden. Besonders Glücksspielangebote und e-Sport-Events erfreuen sich wachsender Beliebtheit, da sie sowohl Spannung als auch soziale Interaktion bieten. Von ...
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    Studie Info-Monitor 2025 der Medienanstalten: Wie sich Deutschland informiert – Quellen, Nutzungstrends, Vertrauen und politische Präferenzen. Vertrauen in Medien und Vertrauen in Demokratie gehen Hand in Hand: Wer etablierten Medien misstraut, äußert häufiger eine kritische Haltung gegenüber der Demokratie. Die repräsentative Online-Befragung der Medienanstalten zeigt, dass sechs von zehn Befragten den etablierten Medien vertrauen – ...
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Bundestagswahl am 23. Februar 2025 Wahlschein online beantragen

2025-01-22     IDOPRESS

Zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit,ihre Wahlscheine auf verschiedenen Wegen zu beantragen: persönlich in der Stadtverwaltung,schriftlich – beispielsweise per E-Mail – oder einfach online auf unserer Homepage (www.geislingen.de).

So funktioniert der Online-Antrag

Besuchen Sie die Webseite www.geislingen.de und wählen Sie die News „Bundestagswahl am 23. Februar 2025“ aus. Beim Aufruf des Links Wahlschein erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Dort tragen Sie die Daten von Ihrer Wahlbenachrichtigung ein. Sie können entscheiden,ob Ihnen die Wahlunterlagen nach Hause oder an eine alternative Versandadresse geschickt werden sollen. Ihre Antragsdaten werden sicher und verschlüsselt über das Internet übertragen. Sollte es dabei zu Abweichungen mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis kommen,erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Noch einfacher mit dem QR-Code

Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie einen QR-Code,mit dem Sie Ihren Wahlscheinantrag schnell und unkompliziert per Handy aufrufen können. Viele Daten sind bereits vorausgefüllt. Sie müssen lediglich Ihr Geburtsdatum und ggf. eine abweichende Versandadresse ergänzen. Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Daten senden wir Ihnen den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen per Post zu. Bitte beachten Sie,dass wir zur Bearbeitung unbedingt Ihre Wahlbezirks- und Wählernummer benötigen.

Antrag ohne Wahlbenachrichtigung

Falls Ihnen Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegt,können Sie den Wahlschein auch formlos per E-Mail an buergerservice@geislingen.de beantragen. Geben Sie dazu bitte folgende Daten an:


Ihren Familiennamen,Vornamen,Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Melanie Jurgans Tel.: 07331-24253,E-Mail: melanie.jurgans@geislingen.de

Wichtiger Hinweis

Aufgrund der kurzen Fristen empfehlen wir,die Briefwahlunterlagen im Bürgeramt (2.OG,Zimmer 15) in der Schlossgasse 3 persönlich abzuholen.

PM Stadt Geislingen an der Steige

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