Im Zuge des Rückbaus der B 10 alt zwischen Eislingen/Fils und Süßen wird ein Teilstück des Radschnellwegs (RS) 14 realisiert. Der Abschnitt zwischen Salach und Süßen wurde im Herbst 2024 für den Verkehr freigegeben. Aufgrund aktueller Fragen zum Abschnitt informiert das Regierungspräsidium Stuttgart über das Thema und erläutert Hintergründe.
Das Regierungspräsidium Stuttgart baut zwischen Eislingen/Fils und Süßen ein Teilstück des RS 14. Aufgrund aktuellen Berichterstattungen und eingehenden Anfrage stellt das RPS folgende Punkte klar:
Fragen erreichten das RPS zu den unterschiedlichen Vorfahrtsregelungen an den neu realisierten Kreisverkehren in Salach und Süßen. Die Vorfahrtsregelung an den Kreisverkehren entspricht den gültigen Regelwerken,vor allem der Straßenverkehrsordnung (StVO),und wurde intensiv mit der Verkehrsbehörde des Landratsamts Göppingen abgestimmt.
Im Innerortsbereich ist es laut der StVO grundsätzlich vorgesehen,Furten für Radfahrende rot zu markieren und Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) anzulegen. Dadurch sind Radfahrerende sowie Fußgängerinnen und Fußgänger bevorrechtigt. Der Kreisverkehr in Süßen liegt im Innerortsbereich,sodass Radfahrende sowie Fußgängerinnen und Fußgänger hier bevorrechtigt sind.
Im Außerortsbereich ist es gemäß der StVO nicht vorgesehen,Furten und Fußgängerüberwege an Kreisverkehren zu markieren. In diesen Fällen müssen Radfahrende sowie Fußgängerinnen und Fußgänger warten. Der Kreisverkehr in Salach liegt im Außerortsbereich. Damit wurde bei beiden Kreisverkehren das gültige und verbindlich zu beachtende Regelwerk angewandt.
Unabhängig von Vorfahrtsregelungen prüft das RPS aktuell weitere Optimierungsmöglichkeiten – insbesondere hinsichtlich der Breiten der Aufstellflächen – an der Querung im Bereich des Kreisverkehrs in Salach.
Der im Raum stehende Vorwurf,dass Treppen als Zuwegung für den Radschnellweg angelegt worden seien,ist nicht korrekt. Der jetzige RS 14 war bislang ein gemeinsamer Geh- und Radweg. Aus dem Ortsbereich Süßen gab es bislang drei Treppen als Zugang zum bestehenden Geh- und Radweg: Über die Brucknerstraße,über die Schumannstraße und über den Haydnweg. Die beiden erstgenannten Treppen wurden im Zuge des Baus jeweils zu einer Rampe umgebaut,damit Radfahrende auf den Radschnellweg gelangen können.
Die Prüfung der Treppe im Bereich Haydnweg hat ergeben,dass ein Umbau auf Grund der örtlichen Gegebenheiten nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich gewesen wäre. Hier wären Stützmauern und Eingriffe in Privatgrundstücke erforderlich geworden. Daher wurde vom RPS nach einer pragmatischen Lösung gesucht. Es wurde entschieden,die Treppen beizubehalten und zusätzlich Metallschienen anzubringen,damit Radfahrende die Möglichkeit haben,auch an dieser Stelle auf den Radschnellweg zu gelangen. Bei der Lieferung dieser Metallschienen kommt es zu zeitlichen Verzögerungen,sodass diese bisher noch nicht angebracht werden konnten. Sobald die Schienen verfügbar sind,wird die Montage erfolgen.
Außerdem weist das RPS darauf hin,dass der Zugang am Haydnweg einen Anschluss an einen ausgeschilderten Fußgängerweg darstellt und daher nicht als Zufahrt für Radfahrerinnen und Radfahrer vorgesehen ist. An diesem Punkt queren Fußgängerinnen und Fußgänger die Fahrbahn zwischen dem Wohngebiet und dem gegenüberliegenden Gewerbegebiet. Die Zuwegungen von der Brucknerstraße und der Schumannstraße liegen in unmittelbarer Nähe westlich der Haydnstraße. Die Zu- und Abfahrt für Radfahrende aus dem Gebiet Stiegelwiesen ist somit über die neuen Rampen in Verlängerung der Brucker- und der Schumannstraße sowie über den Kreisverkehrsplatz direkt in die Stiegelwiesenstraße möglich.
Ein weiterer Kritikpunkt sind angeblich falsche Markierungen und Beschilderungen. Die Beschilderung und die Markierung sowie Piktogramme wurden gemäß dem von der Verkehrsbehörde des Landratsamtes angeordneten Verkehrszeichen- und Markierungsplan hergestellt. Der Vorwurf,es seien mehrfach Verkehrsschilder und Markierungen falsch gesetzt worden,ist nicht zutreffend. Nachträglich wurden ein Schild und eine Bodenmarkierung in Abstimmung mit der Verkehrsbehörde geändert. Damit sollte vor Ort mehr Klarheit geschaffen werden.
Intensive Abstimmungen mit Beteiligten – Ziel: Verbesserungen für den Radverkehr
Das neue Teilstück des RS 14 zwischen Eislingen/Fils und Süßen bringt viele Verbesserungen für den Radverkehr mit sich. Zwischen Eislingen und Salach am sogenannten Saurierkreisel darf beispielsweise der Bypass,eine separate Fahrspur,von Salach nach Eislingen nicht mehr vom Kfz-Verkehr genutzt werden. Dieser Bypass gehört zukünftig zum Radschnellweg,sodass nur Radfahrende diesen nutzen dürfen.
Direkt östlich davon an der Kreuzung B 10 alt / Teckstraße (Postverteilzentrum) wird der Knotenpunkt für querende Radfahrende ebenfalls deutlich verbessert. Bislang mussten Fuß- und Radverkehr drei einzelne verwinkelte Mittelinseln queren. Zukünftig gibt es nur noch eine Mittelinsel,da der zu querende Fahrbahnbereich verschmälert wird. Die Querung kann somit in einer geraden Linie und am Stück stattfinden.
Außerdem ist durch den Neubau des Kreisverkehrs in Süßen,an der sogenannten Tobelkreuzung,der Fuß- und Radverkehr beim Queren der Fahrbahn nun bevorrechtigt. Dadurch gibt es weniger Zeitverluste für Radfahrende sowie Fußgängerinnen und Fußgänger,die an der bisherigen Anlage auf das Grünsignal warten mussten.
Das RPS ist weiterhin in engem Austausch mit dem Landratsamt und beobachtet die Gesamtsituation. Um etwaige weitere Optimierungsmöglichkeiten zu besprechen,soll ein gemeinsamer Termin mit der zuständigen Verkehrsbehörde,dem Landratsamt Göppingen,nach der Gesamtfertigstellung der Maßnahme zwischen Eislingen und Süßen erfolgen.
Hintergrundinformationen:
Der Rückbau der B 10 alt zwischen Eislingen und Süßen ist eine planfestgestellte Ausgleichsmaßnahme für den Neubau der B 10 zwischen Göppingen-Ost und Gingen-Ost und der B 466 Ortsumgehung Süßen. Dies bedeutet,dass eine gesetzliche Verpflichtung besteht,den Rückbau durchzuführen und so einen Ausgleich für die Neuversiegelung durch die neuen Straßen zu schaffen. Der Querschnitt der rückgebauten B 10 alt war Bestandteil der Planfeststellungsunterlagen und ist daher rechtlich bindend. Daher konnte zum Beispiel auch nur ein Zweirichtungsradweg auf einer Seite angelegt werden. Der bestehende Weg auf der anderen Seite musste gemäß Planfeststellungsbeschluss zurückgebaut werden. Die Idee des Landratsamts,den Bau des Radschnellwegs des Landkreises (RS 14) mit dem Rückbau der B 10 zu kombinieren,kam erst deutlich später hinzu. Die Straßenbauverwaltung des Landes hat diese Idee aufgegriffen. So wurde die Planung des RS 14 in die Rückbauplanung der B 10 alt integriert und es wurde versucht,die bestmögliche Lösung unter Einbeziehung verschiedener Sichtweisen,Gegebenheiten und Anforderungen zu erzielen. Die gesamte Planung ist mit einer Vielzahl an Beteiligten abgestimmt worden. Alle betroffenen Städte und Gemeinden sowie das Landratsamt Göppingen mit mehreren Fachbereichen waren beteiligt.
PM Regierungspräsidium Stuttgart