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  • “Eröffnung des Chinesisch-Deutschen Forums für industrielle Zusammenarbeit und Entwicklung”2025 in Peking eröffnet

    Am 26. Mai wurde das Deutsch-Chinesische Forum für industrielle Zusammenarbeit und Entwicklung Beijing – das China-Deutschland (China-Europa) Hidden Champions Forum 2025 (nachfolgend „das Forum“ genannt) im Internationalen Konferenz- und Ausstellungszentrum China-Deutschland in Beijings Stadtbezirk Shunyi eröffnet.
  • Kinderfest 2025 in Unterböhringen – Vielseitiges Programm für Kinder und Familien zog viele Besucher an

    Am Samstag, den 24. Mai 2025, fand bei strahlendem Sonnenschein in Unterböhringen im Rahmen des Jubiläums „50 Jahre Blätzlesfest“ ein abwechslungsreiches Kinderfest statt. Nach mehreren Jahren Pause wurde das Angebot von vielen Familien und jungen Besuchern mit Freude angenommen. Das letzte Kinderfest in der Gemeinde fand 2019 statt. Bereits am Vormittag startete der Festtag mit ...
  • „Ohne Ehrenamt läuft nix!“ – Ehrenamtsnachweis für Schüler*innen

    Ehrenamtliches Engagement ist unverzichtbar für unsere Gesellschaft – und verdient Anerkennung. Bereits seit 2003 würdigt die Stadt Geislingen an der Steige den freiwilligen Einsatz junger Menschen mit einem offiziellen Ehrenamtsnachweis. Schülerinnen und Schüler, die sich zum Beispiel als Ministranten, Jugendgruppenleiter, im Jugendgemeinderat oder in anderen ehrenamtlichen Bereichen engagieren, können ein vom Oberbürgermeister unterzeichnetes Beiblatt für ...
  • Ein wichtiges Zukunftsthema: Die Einwohnerzahl Salachs steigt deutlich an – kommunale Investitionen sind geboten !

    „Unsere Gemeinde hat städtebaulich und sozial, aber auch in Integration und Kommunikation erhebliche Aufgaben in den kommenden zehn Jahren vor sich. Dies sagt uns die aktuelle Bevölkerungsprognose für Salach“, ist man sich in der SPD-Gemeinderatsfraktion einig. In einer jüngsten Sitzung zog man nun aus einem Bericht, den der Gemeinderat im Frühjahr erhielt, erste Schlussfolgerungen. Die ...
  • Brunnen wieder in Betrieb

    Gute Nachrichten für alle: am Mineralbrunnen beim Göppinger Freibad und am Trinkbrunnen am Bahnhof fließt wieder Wasser – beide Anlagen sind ab sofort wieder nutzbar. Am Mineralbrunnen wurde eine neue Pumpe eingebaut, nachdem die alte defekt war. Am Trinkbrunnen am Bahnhof konnten Ersatzteile montiert werden, die zuvor durch Vandalismus beschädigt worden waren. Beide Brunnen wurden ...
  • Prämiere beim Eislinger Stadtfest: Tischtennis-Turnier der TSG Eislingen – Spannende Matches für alle in fröhlicher Stadtfest-Atmosphäre

    Im Rahmen des 24. Eislinger Stadtfestes findet am Sonntag, 06.07.2025, um 15.00 Uhr ein Tischtennis-Turnier auf dem Schlossplatz statt. Alle Nichtvereinsspielerinnen und -spieler sind eingeladen, sich kostenlos für das ‚Tischtennis-Jedermannturnier‘ der TSG Eislingen anzumelden. Bei dem Turnier wird auf zwei Tischen im Turniermodus jeweils ein verkürzter Satz gespielt. Der Turniermodus sowie die Satzlänge ist abhängig ...
  • Neue gesetzliche Regelungen: An- und Abmeldungen beim Strom rechtzeitig mitteilen

    Ab dem 6. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Vorgaben bei Umzügen im Strom. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat beschlossen, dass Strom-Lieferantenwechsel künftig schneller und einfacher erfolgen sollen – mit weitreichenden Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher: Rückwirkende An- und Abmeldungen sind ab diesem Stichtag nicht mehr möglich. Damit es nicht zu unnötigen Kosten kommt, sollten Ein- und ...
  • Tag der offenen Tür im Neubau des ALB FILS KLINIKUMS – Die Bevölkerung entdeckt ihr Klinikum

    Nach der offiziellen Einweihung und dem Mitarbeiterfest hat der Neubau am vergangenen Samstag (24.05.25) seine dritte Groß-Veranstaltung erlebt. Es war die mit Abstand größte und eindrücklichste Feierlichkeit im Eröffnungsreigen: Zum Tag der offenen Tür kamen rund 12.000 Personen – und zeigten sich durchweg von ihrem neuen Klinikum begeistert. Bereits um elf Uhr am Vormittag, als ...
  • Eislingen erstellt einen qualifizierten Mietspiegel

    Per Zufall ausgewählte Haushalte erhalten Ende Juni einen Umfragebogen - die Beantwortung ist für angeschriebene Haushalte verpflichtend. Die Stadt Eislingen erstellt dieses Jahr in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Salach und dem EMA-Institut einen qualifizierten Mietspiegel. Dieser wird voraussichtlich zum Jahresende 2025 veröffentlicht. Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Sie wird aus den ...
  • Zweiter Eislinger Kreisellauf: Egal ob Schule, Verein oder Organisation, beim Kreisellauf dürfen alle mitmachen

    Im Rahmen des 24. Eislinger Stadtfestes findet am Sonntag, 06.07.2025, ab 12:00 Uhr ein Kreisellauf um den Oyonnax-Kreisel, den Wegweiserin-Kreisel und den Freimann-Kreisel statt. Vierer-Teams können sich ab sofort online für den Staffellauf anmelden. Eislinger Schulen, Vereine und Organisationen sind eingeladen, sich kostenlos für den Staffellauf anzumelden. Ein Team besteht aus vier Personen, davon mindestens ...

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Aus der Ablage in den Reißwolf: Bei der Durchforstung überfüllter Aktenschränke Fristen beachten

2025-01-11     HaiPress

Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg weist darauf hin,dass ab Januar 2025 ein großer Teil der aufbewahrten Geschäftsunterlagen in den Reißwolf wandern kann. 2025 sind dies sogar mehr als in den vergangenen Jahren,da durch das Bürokratieabbaugesetz die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre verkürzt wurden. Allerdings sollte nicht alles was sich über die Jahre angesammelt hat,blindlings weggeworfen werden. Allzu großer Ordnungssinn kann sich rächen,denn eine Reihe von Belegen müssen für das Finanzamt aufbewahrt werden.

Ein Unternehmer muss Geschäftsbücher,Inventare,Bilanzen und sonstige zu führende Bücher zehn Jahre lang aufbewahren. Auch digitale Aufzeichnungen müssen zehn Jahre lang gespeichert werden. Empfangene oder abgesandte Handels- und Geschäftsbriefe müssen grundsätzlich sechs Jahre lang aufgehoben werden,teilt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg mit. Die Aufbewahrungsfrist beginnt jeweils mit dem Schluss des Kalenderjahres,in dem die letzte Eintragung in das Geschäftsbuch gemacht,das Inventar aufgestellt,die Bilanz festgestellt,der Geschäftsbrief abgesandt oder empfangen wurde. Zu Beginn des Jahres 2025 können Unternehmer daher folgende Unterlagen entsorgen:

Bücher und Aufzeichnungen mit der letzten Eintragung aus dem Jahr 2014;

Inventare,die bis 31.12.2014 oder früher aufgestellt worden sind;

Jahresabschlüsse,die bis zum 31.12.2014 oder früher aufgestellt worden sind;

Buchungsbelege aus dem Jahr 2016 und älter;

empfangene Handels- bzw. Geschäftsbriefe,die bis zum 31.12.2018 oder früher eingegangen sind;

Durchschriften abgesandter Handels- bzw. Geschäftsbriefe,die bis zum bis 31.12.2018 oder früher abgesandt wurden.

Privatpersonen müssen Rechnungen und sonstige Belege in der Regel nicht archivieren. Wurden sie dem Finanzamt vorgelegt und ist der Steuerbescheid in Ordnung,brauchen die Belege nicht mehr aufbewahrt werden. Lediglich für Spendenbescheinigungen gibt es eine kurze Aufbewahrungspflicht. Sie müssen bis zum Ablauf eines Jahres nach Bekanntgabe des Einkommensteuerbescheids aufbewahrt werden. Fertigen Steuerzahler ihre Steuererklärung mit ElsterOnline an,so müssen sie die Belege bis zur Bestandskraft des Steuerbescheides aufbewahren,erklärt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Bestandskräftig wird der Steuerbescheid mit Ablauf der Einspruchsfrist. Steuerzahler,deren Überschusseinkünfte (Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit,Vermietung und Verpachtung,Kapitaleinkünften und sonstigen Einkünften) in der Summe mehr als 500.000 Euro im Jahr betragen,müssen steuerlich relevante Unterlagen sechs Jahre lang aufbewahren.

Eine besondere Vorschrift gibt es im Umsatzsteuerrecht. Danach müssen Rechnungen,die für Arbeiten oder Dienstleistungen an einem Haus,einer Wohnung oder einem Grundstück ausgestellt werden,zwei Jahre lang vom Mieter oder Hausbesitzer,auch wenn er eine Privatperson ist,aufbewahrt werden.

Neben den steuerlichen Aufbewahrungsfristen sollten Rechnungen oder Quittungen auch aus zivilrechtlichen Gründen aufbewahrt werden. Mit diesen Belegen lassen sich im Streitfall Verjährungsfristen oder Gewährleistungsrechte besser nachweisen.

Ein kostenloser Kurzratgeber mit den Aufbewahrungsfristen für bestimmte Dokumente kann beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. unter der gebührenfreien Telefonnummer 08000 / 76 77 78 bestellt werden.

PM Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V.

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