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  • Treffen mit Oberbürgermeister-Kandidat Marius Hick – Wirtschaftspolitisches Gespräch zwischen Oberbürgermeister-Kandidat Marius Hick und BVMW-Repräsentant Lothar Lehner

    Mit dem Wissen und der Kreativität von Menschen und Unternehmen in Geislingen die Zukunft gestalten Der Kreisverband Göppingen des Bundesverbandes Der Mittelstand, BVMW e. V., freut sich, ein bedeutendes wirtschaftspolitisches Gespräch zwischen dem Oberbürgermeister-Kandidaten Marius Hick und Lothar Lehner, dem selbständigen Repräsentanten des BVMW im Landkreis Göppingen, bekannt zu geben. Marius Hick, derzeit Bürgermeister von ...
  • Startup-Verband zum Sondierungspapier von Union und SPD  Pausder: „Zu wenig Zukunft“

    Der Startup-Verband sieht in seiner Bewertung das Sondierungspapier von CDU/CSU und SPD noch als zu vage und nicht zukunftsgerichtet genug. Zwar enthält das Papier einige richtige Ansätze – etwa zur Investitionsförderung, zur High-Tech-Agenda und zum Bürokratieabbau – doch insgesamt fehlt eine kohärente Strategie, um Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland substanziell zu stärken. Verena Pausder, Vorstandsvorsitzende ...
  • Deutsche Umwelthilfe weitet Vorgehen gegen Glyphosat aus: Verfahren gegen „Roundup Future“ von Monsanto Deutschland eingeleitet

    Pestizid-Zulassungsbehörde BVL des Landwirtschaftsministeriums hat eine neue Zulassung für ein Glyphosat-Pestizid nach DUH-Auffassung rechtswidrig erteilt Die amtliche Zulassung des bisher verkauften Produktes Roundup PowerFlex wurde bereits beendet, nachdem die DUH zuvor Widerspruch und Klage eingereicht hatte DUH-Bundesgeschäftsführer Resch wirft der Özdemir-Behörde BVL industriefreundliche Genehmigungspraxis vor und kündigt Ausweitung der Rechtsverfahren gegen hochproblematische Pestizide an – ...
  • Der richtige Schnitt von Obstbäumen auf der Streuobstwiese

    Die Streuobstflächen um unsere Städte und Dörfer hier in der Region bereichern das Landschaftsbild und haben einen hohen Stellenwert in der Biodiversität. Diese Streuobstbestände sind jedoch zum Teil lückenhaft, überaltert und in einem allgemein schlechten Zustand. Auch Baumaßnahmen haben diese wertvollen Streuobstwiesen in den letzten Jahren reduziert. Dadurch wird die ökologische Funktion dieses Biotoptyps stark ...
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Risikoindikator falsch? Klage gegen ZBI Fondsmanagement – Eine niedrige Risikokennzahl bei offenen Immobilienfonds täuscht darüber hinweg, wie riskant diese Anlagen tatsächlich sind

2024-10-15     HaiPress

Die Fondsgesellschaft ZBI Fondsmanagement GmbH (Union Investment Gruppe) hat die Anleger:innen des offenen Immobilienfonds „Unilmmo: Wohnen ZBI“ im Juni dieses Jahres darüber informiert,dass sie die Anteilspreise um rund 17 Prozent herabgesetzt hat. Über Nacht haben die Anleger:innen damit insgesamt rund eine Milliarde Euro verloren. Dieser Verlust kam für viele überraschend – im Basisinformationsblatt aus Dezember 2023 hatte ZBI noch einen Risikoindikator von 2 für den Fonds angegeben. Das bedeutet: Das Risiko möglicher Verluste wird als gering eingeschätzt. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale hätte bei diesem – wie bei vielen anderen offenen Immobilienfonds – grundsätzlich ein Risikoindikator von 6 angegeben werden müssen.

„Dass offene Immobilienfonds die gleiche oder sogar eine niedrigere Risikokennzahl haben als ETFs auf kurzfristige deutsche Staatsanleihen,ist geradezu absurd“,sagt Niels Nauhauser,Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Risikokennzahl soll Anleger:innen dabei helfen einzuschätzen,wie risikoreich eine Anlage ist. Eine so niedrige Risikokennzahl bei offenen Immobilienfonds täuscht darüber hinweg,wie riskant diese Anlagen tatsächlich sind. Auf einige Jahre steigender Immobilienpreise folgen irgendwann wieder Jahre fallender Immobilienpreise. Genau das ist seit rund drei Jahren der Fall: die Preise für Wohnimmobilien sind um rund 20 Prozent,die für Gewerbeimmobilien um rund 16 Prozent gefallen. Die von den Fondsgesellschaften veröffentlichten Anteilspreise steigen und fallen aber nicht parallel mit den Immobilienpreisen. Sie verschleiern dieses Risiko ebenso wie die in den Basisinformationsblättern veröffentlichten Risikokennzahlen,die bei anderen offenen Immobilienfonds sogar den niedrigsten Wert von 1 annehmen.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist der Auffassung,dass nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte (PRIIP-Verordnung) ein Risikoindikator von 6 hätte angegeben werden müssen. Laut Jahresbericht der ZBI vom 30. September 2024 werden die Immobilien nach Erwerb mit dem arithmetischen Mittel der von zwei Gutachtern ermittelten Verkehrswerte angesetzt,und zwar lediglich alle drei Monate. Für eine Risikoeinstufung von 2 ist aber gesetzlich gefordert,dass die Werte mindestens monatlich ermittelt werden,wenn es keine geeignete Benchmark und keinen geeigneten Stellvertreter gibt,deren Preise mindestens monatlich ermittelt werden (Delegierte Verordnung (EU) 2017/653 der Kommission vom 8. März 2017,Anhang 2,Teil 1,Ziffer 4c in Verbindung mit Ziffer 8).

„Sollten die Gerichte unserer Auffassung folgen,können betroffene Anlegerinnen und Anleger Schadenersatz verlangen,wenn sie glaubhaft machen können,dass sie den Immobilienfonds nicht gekauft hätten,wenn im Basisinformationsblatt eine Risikokennzahl von 6 angegeben worden wäre“,so Nauhauser.

Forderung an die Bafin

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg fordert die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf,ihre aktuelle Aufsichtspraxis zu überprüfen und irreführende Risikoeinstufungen zu unterbinden.

PM Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

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