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  • Löwenpfade – Auszeichnungen auf der CMT in Stuttgart

    Auf der Tourismus- und Urlaubsmesse CMT in Stuttgart wurden sieben Löwenpfade erneut mit dem Qualitätssiegel des Deutschen Wanderverbandes ausgezeichnet. Bereits 2017 erhielten die ersten Löwenpfade die Auszeichnung des Wanderverbandes und mussten im Vorfeld ein strenges Zertifizierungsverfahren durchlaufen. Die Auszeichnung gilt jedoch nur für drei Jahre, dann müssen sich die Wanderwege wieder der Prüfung durch den ...
  • Bekanntgabe der Bewerbungen für die Wahl des Landrats oder der Landrätin Kreistagsausschuss: Eine Bewerbung bis Fristende eingegangen

    Der Besondere beschließende Ausschuss zur Vorbereitung der Wahl des Landrats / der Landrätin hatte in seiner Sitzung am 17.01.2025 die Aufgabe, die bis einschließlich Montag, 13.01.2025, eingegangenen Bewerbungen entgegenzunehmen, zu öffnen und bekanntzugeben. Dem Vorsitzenden des Ausschusses, Herrn Kreisrat Wolfgang Rapp, wurde vom Hauptamt hierzu ein Umschlag überreicht. Der Umschlag wurde am vergangenen Wochenende in ...
  • CMT 2025: „Stabile Nachfrage mit Wachstumstendenz”

    Gute Zahlen für Tourismus in 2024, starke Saison 2025 erwartet: Positive Ausblicke und ausverkaufte Hallen auf der Stuttgarter Urlaubsmesse Das Reisejahr 2025 beginnt mit guten Nachrichten für die Branche: „Der Tourismus bleibt verlässlich”, versprach Prof. Dr. Martin Lohmann, Wissenschaftlicher Berater der Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen (FUR), auf der Eröffnungspressekonferenz der CMT 2025 in Stuttgart (18. ...
  • Ein klang- und kunstvolles Jahr voller Jubiläen – Die Tourismus-Highlights der Schwäbischen Alb 2025

    Am Samstag, den 18. Januar, fand im Rahmen der Urlaubsmesse CMT in Stuttgart die Jahrespressekonferenz des Schwäbische Alb Tourismus (SAT) statt. Der Tourismusverband blickt auf eine positive Tourismusentwicklung im vergangenen Jahr unter der neuen Geschäftsführung von Holger Bäuerle zurück, der für die Zukunft der Region klare Ziele und Visionen verfolgt. 2025 feiert die Alb den ...
  • Gelungener Auftakt für Stuttgarts Urlaubsmesse

    Rund 71.000 Besucherinnen und Besucher auf der CMT am ersten Wochenende / Outdoor-Messe Fahrrad- und WanderReisen als Publikumsmagnet Die Prognosen der Reise-Expertinnen und -Experten für das Tourismusjahr 2025 scheinen sich – zumindest nach dem ersten CMT-Wochenende – mehr als zu bewahrheiten: Die Deutschen können es kaum erwarten zu verreisen. „Und die CMT ist wieder der Trendbarometer ...
  • „Wir haben es satt!“-Demo: Zeit für mutige Agrarpolitik!

    Landwirtschaft und Zivilgesellschaft demonstrieren geschlossen für Tier-, Klima- und Umweltschutz, den Erhalt vieler und vielfältiger Höfe, faire Preise und gutes Essen. Gemeinsam mit 9.000 Demonstrierenden fordern rund 60 Organisationen - darunter Slow Food - auf der „Wir haben es satt!“-Demo von der künftigen Bundesregierung ein zuverlässiges Bekenntnis und eine ambitionierte Förderung für eine bäuerlich-ökologischere Landwirtschaft. ...
  • Vortrag zum Holocaust-Gedenktag von Sybille Eberhardt: Was ist Dir widerfahren, Isaak? – Eine Spurensuche zum Andenken an einen jüdischen Jungen

    Litauen 1941: Der jüdische Junge Isaak Komras aus Vilnius (damals Wilna) wird nach dem deutschen Einmarsch mit seiner Familie in das Ghetto seiner Heimatstadt eingewiesen und in der Folge mit seinem Cousin und weiteren Verwandten nach Estland deportiert, wo sie in verschiedenen Lagern beim Ölschieferabbau Zwangsarbeit leisten mussten. Nach dem Anrücken der Roten Armee wurden ...
  • Veranstaltungen im Filstal bekannt machen: So gelingt es

    Wer eine öffentliche Veranstaltung wie eine Messe, eine Ausstellung oder auch eine Demonstration plant, muss dabei vieles beachten. Dazu gehört auch die geeignete Werbung, denn ein Event kann nur dann zu einem Erfolg werden, wenn sich auch ausreichend Besucher einfinden. Um die eigene Veranstaltung im Filstal und der Region bekannt zu machen, gibt es ganz ...
  • Die größten Hits der Beatles – Die Beatles Revival Band rockt die Stadthalle

    Bei der „Magical History Tour“ präsentiert die Beatles Revival Band am Sonntag, 26. Januar 2025, um 19:00 Uhr ihre einzigartige und authentische Show in der Stadthalle Eislingen. Restkarten sind noch verfügbar. Als eine der dienstältesten Coverbands der Fab Four hat sich The Beatles Revival Band in den letzten Jahrzehnten einen Namen gemacht. Seit 1976 spielt ...
  • Perfekt vorbereitet: So wird der Sommer 2025 zum Highlight

    Auch wenn der Sommer womöglich noch weit entfernt scheint, lohnt es sich, frühzeitig mit der Planung und Vorbereitung zu beginnen, damit man sich jetzt schon auf die warmen Tage freuen kann. Wer rechtzeitig an die wichtigsten Dinge denkt, kann entspannte Tage im Freien verbringen und den Sommer in vollen Zügen genießen - egal ob im ...

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Gemeinsamer Antrag kann jetzt digital beantragt und verwaltet werden

2024-08-28     filstalexpress.de HaiPress

Der Gemeinsame Antrag kann jetzt mithilfe der App „profil (bw)“ digital beantragt und verwaltet werden. Dies trägt zur Entlastung der Landwirte in Baden-Württemberg bei.

„Mit der App,profil (bw)‘ haben wir in Baden-Württemberg im Mai dieses Jahres eine kostenlose App eingeführt. Damit können die Antragsteller die Vorgaben der Gemeinsamen Agrarpolitik erfüllen und einfach sicherstellen,dass die Beihilfe nicht gekürzt oder sanktioniert werden muss. Landwirte können damit ab sofort Fotos zu bestimmten Prüfsachverhalten unkompliziert,schnell und für sie selbst frei planbar an die Verwaltung geben. Das aufwendige Ausfüllen von Formularen oder Abwarten von richtigen Zeitpunkten entfällt und beschleunigt so auch die Antragsbearbeitung. Zudem fallen in der Regel weniger Kontrollbesuche beziehungsweise Nachkontrollen an und die Auszahlungen können rechtzeitig erfolgen“,sagte der Minister für Ernährung,Ländlichen Raum und Verbraucherschutz,Peter Hauk,am 26. August 2024.

Neue Aufträge zur Einreichung von Nachweisen ab Kalenderwoche 35

Ab Kalenderwoche 35 werden dazu die entsprechenden Aufträge zur Einreichung der Nachweise der Kennarten bei den Maßnahmen Öko-Regelung 5 beziehungsweise Förderprogramm für Agrarumwelt,Klimaschutz und Tierwohl (FAKT II) B3.2 in der App „profil (bw)“ bereitgestellt.

Im Startjahr können mit der App „profil (bw)“ – alternativ zur herkömmlichen Dokumentation über das amtliche Formular – Nachweise (Fotos) für folgende Fördermaßnahmen beziehungsweise Sachverhalte erbracht werden:

Öko-Regelung 5 (Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier Kennarten): Nachweis der Kennarten auf allen für ÖR5 beantragten Teilschlägen des Betriebes

FAKT B3.2 (Bewirtschaftung von artenreichem Dauergrünland mit mindestens sechs Kennarten): Nachweis der Kennarten auf allen für FAKT B3.2. beantragten Teilschlägen des Betriebes

Bestimmte Nachweise nur per App

In den folgenden Fällen können die Nachweise ausschließlich mit der App „profil (bw)“ erbracht werden:

Teilschläge („rote Ergebnisse“),bei denen über die Satellitendatenauswertung im Rahmen des Flächenmonitoringsystems die Antragsangaben nicht bestätigt werden konnten oder eine Bewirtschaftungsauflage als nicht erfüllt bewertet wurde: Nachweis der tatsächlichen Situation vor Ort für die betroffenen Teilschläge des Betriebes

Nutzungen,die unter Glas angebaut werden: Nachweis der angebauten Kultur auf den betroffenen Teilschlägen des Betriebes

Die neueste Version der App „profil (bw)“ wird beim Öffnen automatisch aktualisiert. Mit dem Button rechts oben auf der Startseite wird die Auftragsliste aktualisiert. Danach sind die Aufträge sichtbar.

Nachweis der Kennarten für die Öko-Regelung 5 oder FAKT B3.2

Für den Nachweis der Kennarten für die Öko-Regelung 5 oder FAKT B3.2 ist zu beachten:

Für jeden beantragten Teilschlag ist das Vorkommen der Kennarten nach der in der Broschüre „Artenreiches Grünland – Anleitung zur Einstufung von Flächen für die Förderung im Rahmen der Öko-Regelung 5 und FAKT II“ (PDF) (Seite 8) festgelegten Methode zu ermitteln und für den Einzelschlag mittels georeferenzierter Fotos zu dokumentieren.

Dabei ist der Schlag entlang einer Diagonalen zu durchschreiten und die Wegstrecke gedanklich in drei gleiche Abschnitte zu teilen. Für jedes dieser Drittel sind für die Maßnahme Öko-Regelung 5 vier Fotos verschiedener Kennarten einzureichen. Für die Maßnahme FAKT II B3.2. sind sechs Fotos erforderlich. Insgesamt sind je Teilschlag für die Öko-Regelung 5 mindestens zwölf Fotos und für FAKT B3.2 mindestens 18 Fotos einzureichen. Sofern Sie unsicher sind,ob Fotos die entsprechende Qualität haben,können Sie bis zu drei Fotos je Teilschlag zusätzlich einreichen. Die Fotos sollten die entsprechende Kennart gut zeigen. Hierfür einige Parameter,die wichtig sind bei der Aufnahme von Fotos:

Entfernung zur Pflanze,

Lichtverhältnisse,

Schärfe des Fotos.

App „Flora Incognita“ als Hilfsmittel

Mit der frei verfügbaren App „Flora Incognita“ kann überprüft werden,ob die erwähnten Parameter so gewählt wurden,dass die Kennart erkannt wird. Weitere Informationen und Beispiele für Fotos finden Sie im Handbuch der App „profil (bw)“.

Die früher im Jahr bereits aufgenommenen Fotos sind in der Galerie der App gespeichert. Nach dem Öffnen eines Auftrages werden die Fotos in der Galerie entsprechend dem Abstand zum ausgewählten Teilschlag sortiert angezeigt,sodass die Zuordnung zum richtigen Teilschlag einfach möglich ist.

Für die Einreichung der Nachweise ist Voraussetzung,dass die georeferenzierten Fotos mit der vom Land zur Verfügung gestellten App „profil (bw)“ aufgenommen werden. Georeferenziert bedeutet dabei,dass jedes Foto,das über die App erstellt wird,automatisch mit Informationen über den Aufnahmestandort,Aufnahmerichtung,Datum und Uhrzeit versehen wird. Mit anderen Verfahren aufgenommene Fotos können deshalb nicht akzeptiert werden. Sofern die Nachweisführung über georeferenzierte Fotos für die beantragten Teilschläge nicht vollständig möglich ist,muss die Dokumentation für sämtliche beantragte Teilschläge anhand des amtlichen Formulars erfolgen.

Nachweis ist jährlich neu zu erstellen

Der Nachweis ist jährlich neu zu erstellen. In den Vorjahren erstellte Nachweise sind für das Antragsjahr 2024 nicht mehr gültig und erfüllen die Fördervoraussetzungen nicht.

Das Formular kann im Infodienst abgerufen werden und ist auf dem Betrieb für den Fall einer Vor-Ort-Kontrolle bereitzuhalten.

Wer sich für die Dokumentation auf dem amtlichen Formular entschieden hat,lässt den in der App „profil (bw)“ vorhanden Auftrag unbeantwortet stehen.

Nachweis bei Teilschlägen mit rotem Ergebnis

Für den Nachweis bei Teilschlägen mit rotem Ergebnis ist zu beachten:

Das Flächenmonitoringsystem überprüft für jeden Teilschlag anhand der Satellitendatenauswertung,ob der von Ihnen in FIONA angegebene Nutzcode mit der tatsächlichen Bewirtschaftung des Teilschlages übereinstimmt und ob die jeweiligen Bewirtschaftungsauflagen auf dem Teilschlag eingehalten wurden. Bei Teilschlägen,die rot markiert sind,konnte das System Ihre Antragsangaben nicht bestätigen.

Sollte die tatsächliche Nutzung und Bewirtschaftung des Teilschlags von den Angaben in FIONA abweichen,so sind in FIONA die Antragsdaten zu ändern und der Gemeinsame Antrag in FIONA erneut bis zum 30. September 2024 einzureichen,damit die Änderungen der Verwaltung bekannt werden.

Sind die bisherigen Antragsangaben tatsächlich doch korrekt,so kann dies mit einem Foto (Nachweis) in der „profil (bw)“ von dem jeweiligen Teilschlag nachgewiesen werden. Ab Ende August 2024 werden zu Flächen mit roten Ergebnissen die entsprechenden Aufträge zur Einreichung der Nachweise in der App „profil (bw)“ bereitgestellt. Das Foto als Reaktion auf den entsprechenden Auftrag kann über die App an die Verwaltung gesendet werden.

Zuständigkeiten bei Fragen

Für inhaltliche Fragen und Auskünfte zu einzelnen Aufträgen der App „profil (bw)“ stehen die zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörden zur Verfügung.

Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte an den Benutzerservice Landwirtschaft des LGL unter 07154/9598-350 oder benutzerservice‑fiona@lgl.bwl.de.

#Förderung

#Digitalisierung

#Landwirtschaft

PM Ministerium für Ernährung,Ländlichen Raum und Verbraucherschutz 

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