Mit der ab morgen geltenden Artenschutzrechtlichen Ausnahmeverordnung gibt Bayern erneut den streng geschützten Fischotter zum Abschuss frei. Der Geltungsbereich wird sogar auf ganz Bayern ausgeweitet. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert scharf,dass die Bayerische Staatsregierung den Fischotter-Abschuss als alternativlos für die Teichwirtschaft darstellt,anstatt gemeinsam mit Naturschutzverbänden konstruktive Lösungen voranzutreiben.
Dazu sagt Sascha Müller-Kraenner,Bundesgeschäftsführer der DUH:
„Obwohl wir Söders Abschusspläne Ende April mit unserer Klage gestoppt haben,nimmt die Bayerische Staatsregierung weiter den streng geschützten Fischotter ins Visier. Die neue Verordnung lädt zentrale Probleme einfach bei den Naturschutzbehörden ab. Diese sollen sicherstellen,dass Abschusskontingente im Einklang mit dem Naturschutzrecht festgelegt werden,entstandene Schäden rechtssicher dem Fischotter zugeordnet werden können und zumutbare Alternativen ausgeschöpft wurden. Angesichts unzureichender Datengrundlagen,fehlender Schadenserhebungsmethoden und der Überlastung der Behörden ist das eine Farce. Das zeigt: An einer konstruktiven Lösung scheint die Bayrische Staatsregierung nicht interessiert. Es ist höchste Zeit,wirksame Maßnahmen zur wirtschaftlichen Stärkung der ökologisch bedeutsamen Teichwirtschaft zu ergreifen,statt den Fischotter zum Sündenbock zu machen. Allen voran die Förderung von Flussrenaturierungen zur Wiederherstellung der Fließgewässerlebensräume mit ihrem natürlichen Nahrungsspektrum für den Fischotter kann ein Anfang der Entlastung darstellen. Wir stehen zur Verfügung,um gemeinsam Lösungen zu finden,die sowohl der Teichwirtschaft als auch dem Fischotter dienen.“
Hintergrund:
Im April 2023 hatte die Bayerische Staatsregierung ohne Verbändeanhörung eine Abschuss-Verordnung gegen den streng geschützten Fischotter beschlossen. Die DUH hatte Klage eingereicht und diese im April 2024 vor dem Verwaltungsgerichtshof in München gewonnen. Zum 15. August setzt die Bayerische Landesregierung nun eine neue Abschuss-Verordnung in Kraft,die sich von der alten Fassung vor allem dadurch unterscheidet,dass sie die Sicherstellung der naturschutzrechtlichen Vorgaben den nachgeordneten Fachbehörden überlässt.
PM Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)